Die Bahn bohrt unter dem Neckar und dem Lindenschulviertel in Untertürkheim ihre Tunnel. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Eine Anwohnerin aus Untertürkheim ist mit ihrem Antrag auf den Stopp der nächtlichen Meißelarbeiten für den S-21-Tunnelbau gescheitert.

Stuttgart - Die Anwohner des Lindenschulviertels in Untertürkheim müssen nächtlichen Lärm durch Arbeiten mit Meißeln in den Bahntunneln unter ihren Häusern hinnehmen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Donnerstag entschieden. Die Eigentümerin eines Wohnhauses hatte beantragt, dass das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) der Bahn die Meißelarbeiten untersagen solle. Das Eba ist Aufsichtsbehörde der Bahn. Es hat die Pläne für die beiden Röhren, die den neuen Tiefbahnhof des Projekts Stuttgart 21 an das Bestandsnetz im Neckartal anschließen, genehmigt. Das Eba habe in der Baugenehmigung keinen Entscheidungsvorbehalt gesetzt, der baubedingte Immissionen in Form sekundären Luftschalls umfasse, entschied das Gericht. Die Antragstellerin habe den Meißelvortrieb daher zu dulden. Tagsüber darf die Bahn für den Tunnelbau sprengen, das will sie auch nachts, was aber bisher nicht genehmigt wurde. Der Schienenkonzern hat Anwohnern wegen des Baulärms Hotelübernachtungen angeboten.