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Der fast vollständig erblindete Stuttgart-21-Gegner Dietrich Wagner will Schmerzensgeld vom Land – Polizei wehrt sich gegen Strafen.

Stuttgart - Für die einen ist er ein Wirrkopf, der selbst schuld an seiner Situation ist, für die anderen ein Held des Widerstands, an dem die Staatsmacht ein Exempel statuierte: Der Stuttgarter Ruheständler Dietrich Wagner (68) verlor vor knapp zwei Jahren beim Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Schlossgaren sein Augenlicht. Das Bild, wie er mit blutenden Augen weg geführt wird, ging um die Welt. Nun kündigt sein Anwalt eine Schmerzensgeld-Klage an. „Wir reden hier, und das ist eine vorsichtige Schätzung, über eine Summe im Bereich von 100 000 Euro“, sagt der Freiburger Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann unserer Zeitung mit Blick auf Urteile in ähnlichen Fällen.

Das Geld will er sich mit Hilfe einer Amtshaftungsklage vom Land Baden-Württemberg erstreiten, denn die verantwortlichen Beamten der Wasserwerfer aus Biberach hätten damals „im Auftrag des Landes und auf Befehl ihrer Vorgesetzten gehandelt“.

Beamten wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen

Vor Einreichung der Klage vor dem Landgericht will Mann aber noch den Ausgang der Strafverfahren gegen jene elf Polizisten abwarten, die den Wasserwerfer-Einsatz anordneten und ausführten. Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger hat bereits angedeutet, dass sie mit Strafbefehlen wegen Körperverletzung im Amt zu rechnen haben. Allerdings werde den Beamten nur fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, kritisiert Rechtsanwalt Mann, der Einblick in die Ermittlungsakten hat. Er sei aber der Ansicht, dass vorsätzlich gehandelt wurde.

Aus Polizeikreisen wiederum ist zu hören, dass einzelne Beamte einen Strafbefehl auf keinen Fall akzeptieren wollten. Dann käme es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht.

Bei dem Einsatz waren am 30. September 2010 im Schlossgarten 100 Menschen verletzt worden. Der Tag ging als „Schwarzer Donnerstag“ in die Landesgeschichte ein.