Auf der Großbaustelle in Stuttgart werden zahlreiche Grundstücke von Tunneln unterquert. Foto: dpa

Auf der Großbaustelle in Stuttgart werden zahlreiche Grundstücke von Tunneln unterquert. Dazu braucht es die Zustimmung der Eigentümer. Nicht alle Bürger sind mit dem Projekt oder mit der Höhe der angebotenen Entschädigung einverstanden.

Stuttgart - Beim Bahnprojekt Stuttgart 21 sind inzwischen rund 48,4 von insgesamt 58,8 Kilometern Tunnel ausgebrochen. Nicht immer sind die Anwohner über den Röhren mit dem Bau oder der Entschädigungssumme für die Unterfahrung einverstanden. Sie wird als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Am Donnerstag, 19. September, startet daher auf Antrag der Bahn eine Reihe von nicht öffentlichen Enteignungsverfahren vor dem Regierungspräsidium.

„Wir haben im ersten Halbjahr etwa zehn Enteignungsanträge stellen müssen, im Stadtgebiet gibt es vereinzelt Bereiche mit Projektgegnern, die den Abschluss eines Gestattungsvertrages grundsätzlich verweigern“, sagt ein Projektsprecher. Auch gebe es Eigentümer, die mit der Höhe der angebotenen Entschädigung nicht einverstanden sind. Das sei aber erwartet worden. Die Bahn halte sich an die entschädigungsrechlichten Grundsätze und das, was ein Gutachter ermittle.

Die Bahn braucht nur 17 Quadratmeter

Zunächst hat die Bahn bei der mündlichen Verhandlung vor dem Regierungspräsidium ein Flurstück in der Mönchhaldenstraße 83 im Blick. Zur Robert-Mayer-Straße hin benötigt sie auf der insgesamt 129 Quadratmeter großen Fläche 17 Quadratmeter, unter denen in 45 Meter Tiefe der Tunnel verläuft. Die Röhren verbinden den neuen Tiefbahnhof mit dem Bahnhof in Bad Cannstatt.

Die Planfeststellung, die in diesem Fall bereits von Oktober 2006 stammt, gibt der Bahn die Sicherheit, bauen zu können. Sie hat einen öffentlichen Auftrag, die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch kann auch gegen den Willen des Eigentümers durchgesetzt werden. Gemeinwohl stehe hier über Einzelinteresse, so die Projektgesellschaft auf Anfrage. Dennoch kann die Entschädigungssumme überprüft werden. Die Landeswasserversorgung konnte für die Unterfahrung ihres Bürogebäudes in den Schützenstraße eine höhere Entschädigung als die von der Bahn angebotene erreichen, weil ein Gutachten einen höheren Wert feststellte.