Am 9. September hat die Bahn AG mit viel Prominenz den Durchschlag beim Fildertunnel gefeiert. Er ist ein Bindeglied zwischen City und Flughafen. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Entscheidung gefällt. Ob damit tatsächlich sofort gebaut werden kann, ist aber noch strittig.

Stuttgart. - Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) in Bonn hat die fehlerhafte Baugenehmigung für den Straßenanschluss von Plieningen und die ICE-Strecke entlang der Autobahn mitsamt Flughafen-Anschluss korrigiert. Laut Eisenbahn-Bundesamt seien die Fehler mit dem erteilten Ergänzungsbeschluss, der am Donnerstag zugestellt wurde, geheilt. Es könne nun sofort gebaut werden. Das wird von einem Kläger bestritten.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte im November 2018 geurteilt, dass die gemeinsame Baugenehmigung für die Straße und den S-21-Abschnitt rechtswidrig sei. Das Eba habe verkannt, dass es sich bei dem Straßenbau um ein selbstständiges Vorhaben handele, Vor- und Nachteile seien nicht abgewogen worden. Der Flughafenanschluss bei S 21 leide dagegen „weder unter einem beachtlichen Verfahrensfehler noch unter materiellen Mängeln“. Das Urteil war von der Bahn begrüßt worden. Das Land leitete ein ergänzendes Verfahren für die Straße ein.

Alle Beteiligten wollten die Revision

Alle Verfahrensbeteiligten – Land, Bahn und die Kläger Naturschutzbund und Schutzgemeinschaft Filder – hatten auf das Mannheimer Urteil hin das Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beantragt. Dieses Gericht will am 28. Mai 2020 verhandeln.

„Diese Revision wird aus unserer Sicht auf jeden Fall stattfinden, der Beschluss des Eba ändert daran nichts“, teilte der Klägeranwalt Tobias Lieber für die Schutzgemeinschaft auf Anfrage mit. Der vom Eba erteilte sogenannte Sofortvollzug für den Bau hebe das Mannheimer Urteil nicht auf. Die Bahn könnte laut Lieber aber beim Bundesverwaltungsgericht einen Eilantrag zum Sofortvollzug der Eba-Genehmigung stellen. Dann sei es möglich, dass in Leipzig noch vor dem 28. Mai 2020 eine Entscheidung falle.

Beide Vorhaben „dürfen gebaut werden, der Beschluss ist sofort vollziehbar“, erklärte dagegen das Eba auf Anfrage. Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht „hat darauf keinen Einfluss“. Nach dem Stuttgart-21-Terminplan hätte der Rohbau für den Flughafenanschluss Mitte 2019 begonnen werden sollen.

Die Bahn erklärte, man habe Aufträge für den Bau der neuen Schieneninfrastruktur am Flughafen mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro an eine Bietergemeinschaft der Firmen Ed. Züblin AG (Stuttgart) und Max Bögl (Sengenthal) vergeben. „Damit kommen wir nach einem über drei Jahre währenden Rechtsstreit mit Projektgegnern auch am Flughafen endlich ins Bauen“, sagte Projektchef Manfred Leger. Eine mögliche Anfechtungsklage gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss habe für die anstehenden Bauarbeiten keine aufschiebende Wirkung, sie entfalle laut EBA „aufgrund der besonderen Anordnung der sofortigen Vollziehung“.