S-21-Gegner versuchen, mit Versäumnissen beim Brandschutz das Projekt doch noch zu stoppen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Gegner von Stuttgart 21 beschwören immer wieder Versäumnisse beim Brandschutz für den Tiefbahnhof und deren womöglich fatale Folgen. Doch ihre Karten sind schlecht, über diese Schiene das Projekt vielleicht doch noch auszubremsen.

Mannheim - Die Gegner des Bahnprojektes Stuttgart 21 werden mit einer Klage wegen des Brandschutzes im geplanten Tiefbahnhof voraussichtlich scheitern. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) zog am Mittwoch die Klagebefugnis des Klägers, eines Mitglieds der S-21-kritischen Ingenieure 22, in Zweifel. Genau zehn Jahre nach dem „Schwarzen Donnerstag“ sahen die Mannheimer Richter keine besondere Betroffenheit des 80 Jahre alten Klägers Hans Heydemann - und damit auch keine Zulässigkeit seiner Klage gegen das für die Brandschutz-Genehmigungen verantwortliche Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Das EBA hat beantragt, die Klage abzuweisen.

Heydemann unterstrich, er sei als häufiger Bahnnutzer und Einwohner Stuttgarts von den Plänen zur Evakuierung der Station betroffen. „Da ist er aber nicht der Einzige“, betonte VGH-Vize-Chef Rüdiger Albrecht. Es fehle die individuelle Betroffenheit. Das „Nadelöhr“ der Zulässigkeit habe der Kläger deshalb nicht durchdrungen. Allerdings will der 5. Senat in seinen internen Beratungen auch die Klagegründe beleuchten (Aktenzeichen 5 S 969/18).

Was passiert im Katastrophenfall?

Heydemann hatte argumentiert, dass er als regelmäßiger Bahnfahrer und Stuttgarter Bürger von brandschutzrechtlichen Mängeln des unterirdischen Bahnhofs in seinen Grundrechten verletzt werden würde - dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. „Wenn ich in ein solches Ereignis hineingerate - wie komme ich dann lebend raus?“, sagte Heydemann mit Blick auf einen möglichen Brand in der geplanten Station. Der Ingenieur befürchtet, dass im Katastrophenfall Menschen wegen langer Wege zu den Treppenhäusern an Nord- und Südkopf der Bahnsteige, steiler Treppen, gefährlicher Bodenplatten und Gedränge zu Schaden kommen könnten. Er sieht falsche Annahmen und Verstöße gegen Vorschriften.

Albrecht stellte klar, dass sich ein unmittelbarer Anspruch aus dem Grundgesetz erst ableiten lasse, wenn der Staat die daraus resultierende Schutzpflicht nicht umgesetzt habe. Doch der Gesetzgeber habe in der Konkretisierung dieser Pflicht das Allgemeine Eisenbahngesetz geschaffen. Heydemanns Anwalt sprach von einer mittelbaren Wirkung des Grundgesetzes. Sein Mandant zeigte sich enttäuscht, dass das Gericht sich in der Verhandlung nicht mit den inhaltlichen Aspekten seiner Klage beschäftigt habe.

„Das wird ein sicherer Bahnhof sein“

Die Deutsche Bahn hofft hingegen, dass der für sie und das EBA positive Tenor des Gerichts sich auch in der Entscheidung niederschlägt. „Das Eisenbahn-Bundesamt hat als zuständige Behörde das Brandschutzkonzept für den künftigen Stuttgarter Hauptbahnhof umfänglich geprüft und genehmigt“, sagte ein Bahnsprecher. „Deshalb sehen wir dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs mit Zuversicht entgegen.“ Dieser will seine endgültige Entscheidung an diesem Donnerstag öffentlich machen.

Heydemann und sein Anwalt zogen Parallelen zwischen dem Duisburger Loveparade-Unglück und möglichen Gefahren im Tiefbahnhof. Die Behörden und die Bahn trügen eine hohe Verantwortung. Diese müssten sie ernst nehmen. „Wir wollen keine Verhältnisse wie bei der Loveparade.“

Dem hielt der Vertreter von EBA und Bahn entgegen: „Erwecken Sie nicht den Eindruck, als ob Menschen hier verantwortungslos handeln.“ Das Brandschutzkonzept sei von Planungsbüros, externen Fachleuten und dem EBA geprüft worden. „Das wird ein sicherer Bahnhof sein.“