Das Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen die S-21-Baugenehmigung am Flughafen ab. Allerdings bleibt ein zweiter Abschnitt auf den Fildern weiter in der Schwebe.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn kann ihre Schlagzahl am Flughafen erhöhen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder (SGF) wie auch des Naturschutzbundes (Nabu) gegen die Baugenehmigung des S-21-Abschnitts am Flughafen abgewiesen (AZ: BVerwG 3 C 2.19 und BVerwG 3 C 3.19).