Die Schienenanbindung des Flughafens ist in der Diskussion. Foto: dpa/Marijan Murat

Das Regierungspräsidium Stuttgart räumt Unklarheiten aus der Welt. Die Behörde fordert weitere Unterlagen von der Bahn an. Am Vorgehen von Regierungspräsident Wolfgang Reimer wird Kritik laut.

Stuttgart - Das Genehmigungsverfahren für den S-21-Abschnitt zwischen Rohr und dem Flughafen läuft weiter. Verschiedene Wortmeldungen in den vergangenen Tagen ließen eine gegenteilige Lesart zu. Nun antwortet eine Sprecherin des zuständige Regierungspräsidiums (RP), auf die Frage, ob die Behörde die Bahn als Bauherrin bereits über einen Stopp des Verfahrens informiert hat: „Nein. Das RP hat darauf hingewiesen, dass die Anhörungsbehörde ergänzende Unterlagen benötigt.“ Der zur Genehmigung anstehende Abschnitt soll den Anschluss des Flughafens an die Gäubahn sicherstellen. In der Zählweise der Bahn ist das der Abschnitt 1.3b. Parallel dazu gibt es Überlegungen des Bundes, die Gäubahn umfangreicher auszubauen – unter anderem auch mit einer Alternativlösung im Tunnel auf den Fildern. Steffen Bilger (CDU), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, hatte vor wenigen Tagen gesagt, nach ersten Erkenntnissen der Gutachter sei die große Ausbauvariante der Gäubahn wirtschaftlich. Die endgültigen Ergebnisse der Experten werden in wenigen Wochen erwartet.

Idee eines Gäubahntunnels ist nicht neu

Die RP-Sprecherin verweist auf die sogenannte „Amtsermittlungspflicht“ ihres Hauses, diese beziehe „ sich auch auf neue Erkenntnisse im laufenden Verfahren, die eine Verfahrensrelevanz haben können.“ Daher habe man die Bahnprojektgesellschaft gebeten, „Unterlagen zum Gäubahntunnel vorzulegen“. Zuvor hatte sich Regierungspräsident Wolfgang Reimer (Grüne) erstaunt gezeigt, „dass der Bund häppchenweise Neuigkeiten zur Gäubahn-Streckenführung über die Presse bekannt gibt, ohne dass wir Unterlagen bekommen“. Für Steffen Bilger ist unverständlich, wie „sich der Leiter einer Anhörungsbehörde in dieser Weise äußern kann“. Warum Reimer seine Bedenken nicht schon im vergangenen Sommer geäußert habe, als die Diskussion über den Gäubahntunnel Fahrt aufgenommen habe, sei ihm unklar. Tatsächlich hatten Bürger bei der vom Regierungspräsidium organisierten Offenlage der Pläne für den S-21-Flughafenanschluss der Gäubahn im zurückliegenden Jahr auf die konkurrierenden Gäubahnpläne hingewiesen.

Ein Sprecher des Eisenbahn-Bundesamts, in dessen Auftrag das Regierungspräsidium das Verfahren führt, stellt auf Anfrage klar: „Der Planfeststellungsabschnitt 1.3b befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren“.