S-21-Gegner Gangolf Stocker kämpft für einen Freispruch Foto: StN

S-21-Gegner Gangolf Stocker ist mit seiner Revision vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gescheitert. Er war wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt worden. Stocker hat jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.

Stuttgart - SÖS-Stadtrat Gangolf Stocker ist laut seines Verteidigers Roland Kugler mit seiner Revision vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gescheitert. „Gangolf Stocker hat hiergegen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben“, so Kugler.

Der 70-jährige Stocker hatte als damaliger Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 zwischen Oktober 2010 und Februar 2011 vier Großdemonstrationen rund um den Hauptbahnhof organisiert. Zehntausende S-21-Gegner waren dabei auf die Straße gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte Stocker unter anderem vorgeworfen, er habe als Versammlungsleiter zu wenige Ordner eingesetzt.

Vom Amtsgericht war Stocker verurteilt, vom Landgericht in der Berufung freigesprochen worden. Das OLG kassierte den Freispruch, das Landgericht verhandelte neu und beließ es Ende Januar dieses Jahres bei einer Geldstrafe auf Bewährung. Die erneute Revision Stockers, der einen Freispruch erwirken will, hat das OLG laut Kugler verworfen.

Es gehe nicht um die Höhe der Geldstrafe zur Bewährung, so Anwalt Kugler. Es gehe um Grundsätzliches. Deshalb rufe man das Bundesverfassungsgericht an.