Lichtblick ist mit mehreren Verfassungsbeschwerden gescheitert. Foto: dpa

Der Energieanbieter Lichtblick ist mit mehreren Verfassungsbeschwerden wegen als überteuert kritisierter Netzentgelte gescheitert.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht nahm die insgesamt vier Klagen des Hamburger Unternehmens nicht zur Entscheidung an, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. (Az. 1 BvR 1486/16 u.a.)

Lichtblick beliefert nach eigenen Angaben deutschlandweit rund 650 000 Kunden mit Ökostrom und Ökogas und nutzt dabei die Netze verschiedener Betreiber. Dafür müssen Stromversorger wie Lichtblick sogenannte Netzentgelte bezahlen. Diese Kosten werden zum Teil über die Stromrechnung an die Verbraucher weitergegeben. Nach Ansicht von Lichtblick werden die Stromkunden dadurch unnötig stark belastet.

Betzbetreiber müssen Entgelte genehmigen lassen

Die Netzbetreiber müssen sich ihre Entgelte seit 2005 behördlich genehmigen lassen. Lichtblick hielt den so zustande gekommenen Betrag für zu hoch und das Verfahren für undurchsichtig. Vor den Zivilgerichten wehrte sich das Unternehmen aber erfolglos gegen die Netzentgelte zweier Töchter des RWE-Konzerns. Vom Verfassungsgericht wollte das Unternehmen jetzt feststellen lassen, dass Stromanbieter keine ausreichenden Möglichkeiten haben, sich gegen die festgesetzten Entgelte zu wehren.

Nach Auffassung der Richter hat Lichtblick eine solche Benachteiligung aber nicht ausreichend belegt. Außerdem gelten inzwischen andere Kriterien für die Genehmigung. Die Prüfung des Vorläufer-Systems sei deshalb nicht mehr von allgemeinem Interesse.

Lichtblick nannte die Entscheidung „eine schlechte Nachricht für Deutschlands Stromkunden und die Energiewende“. „Die Finanzierung der Strom- und Gasleitungen bleibt auch in Zukunft eine Blackbox“, kritisierte der Geschäftsführer Energiewirtschaft, Gero Lücking.