In Baden-Württemberg gibt es weiter strenge Regeln zu den Sonntagsöffnungen. Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Die einen jubeln, für die anderen ist es eine herbe Enttäuschung: Das Bundesverwaltungsgericht hat die strengen Vorgaben für die Sonntagsöffnung von Geschäften im Südwesten bestätigt. Nun werden erneut Lösungen gesucht.

Leipzig - Die Gewerkschaft Verdi freut sich über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, Sonntagsöffnungen von Geschäften weiterhin streng zu regeln. Doch vielerorts im Land gibt es auch Unmut - nicht zuletzt wegen der Corona-Krise, in der die Händler alle Hilfe brauchen, die sie nur kriegen können. „Die aktuelle Entscheidung des BVerwG zeigt, dass wir unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen keine schnellen Lockerungen erwarten dürfen“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Dienstag und plädierte für eine bundesweite Debatte zum Thema.

„Wenn wir dem Einzelhandel wirklich helfen wollen, brauchen wir eine ausgewogene Lösung, die einer gerichtlichen Überprüfung standhält“, sagte Hoffmeister-Kraut. „Auf Landesebene wird das nicht möglich sein. Deswegen muss die Diskussion über die Ländergrenzen hinweg und mit dem Bund geführt werden. Daran werden wir uns beteiligen.“ Es sei legitim und wichtig, vor allem in Zeiten von Corona die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern. Gleichzeitig erkenne man den Schutz der Sonn- und Feiertage an - er genieße Verfassungsrang.

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„Den Beschäftigten und der Wirtschaft wird mit diesem Urteil nicht geholfen“, mahnte Sabine Hagmann, Chefin des baden-württembergischen Handelsverbands. „Arbeitsplätze werden durch die strikte Anwendung des Gesetzes ja nicht sicherer.“ Auch Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, kritisierte das Urteil. „Für viele Einzelhändler steht aufgrund der Corona-Krise ihre Existenz auf dem Spiel. Zusätzliche Sonntagsöffnungen könnten hier zumindest etwas Erleichterung schaffen“, sagte er.

Die Leipziger Richter hatten am Montag Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster geändert, die die Hürden für ausnahmsweise zulässige verkaufsoffene Sonntage niedriger gesetzt hatten. Verdi hatte gegen die Stadt Herrenberg geklagt - das dritte Mal nach ähnlichen Klagen gegen Sindelfingen und Ludwigsburg. Anlass waren diesmal der historische Handwerksmarkt und eine Herbstschau in Herrenberg. Darüber hinaus beschäftigte auch eine Veranstaltung in Mönchengladbach (NRW) die Richter.