Der Tübinger OB Boris Palmer rechtfertigt sein Vorgehen gegen den Studenten. Foto: dpa

Der Tübinger Oberbürgermeister soll einen Studenten bedrängt habe, der abfällig über ihn gesprochen hat – ein legales polizeiliches Eingreifen oder eine Überreaktion?

Tübingen - Hat Oberbürgermeister Boris Palmer in einem nächtlichen Streit einen Studenten in der Tübinger Altstadt bedrängt, ihn angeschrien und gegen seinen Willen fotografiert? Oder hat sich der grüne Rathauschef zu Recht gegen eine Beleidigung gewehrt und den mutmaßlichen Ruhestörer zur Rechenschaft ziehen wollen? Fakt ist, dass Palmer am 13. November zu Fuß auf dem Heimweg war und eine abfällige Bemerkung des Studenten über seine Person aufgeschnappt hat. Was danach passierte, trägt die Züge eines skurrilen Theaterstücks. Es gab viel Gebrüll, eine Verfolgungsszene und unbeteiligte Dritte, die von einem „extrem befremdlichen“ Verhalten des Rathauschefs sprechen, der sich wie ein Sheriff aufgespielt und seinen Dienstausweis gezückt habe. „War Palmers Reaktion Amtsmissbrauch“, stellt ein Heidelberger Juristen mittlerweile zur Debatte.

Welche Formulierung er an jenem Abend genau gewählt habe, daran kann sich Arne Güttinger, Student der Erziehungswissenschaften, nicht mehr erinnern. „’Ohjeh, der schon wieder’ könnte es gewesen sein“, sagt der 33-Jährige. Ein flapsiger Satz, den er gegenüber seiner Begleiterin, einer Psychologin, geäußert habe. Offensichtlich ein Satz zu viel für Palmer, der erst weitergegangen und dann umkehrt ist, um den Studenten wortreich zu stellen. Zehn Minuten lang habe der Oberbürgermeister auf ihn eingeredet, er sei immer aggressiver geworden, berichtet Güttinger. Er habe sich von ihm bedrängt und belästigt gefühlt. „Manchmal hat keine Handbreit mehr zwischen unsere Nasenspitzen gepasst, so nah ist er mir gekommen.“

Boris Palmer sei ausgerastet, beschreibt der Student die nächtliche Szene

Mehrfach hätten er und seine Begleiterin dem OB gesagt, dass sie nicht diskutieren wollten. „Es war spät, es war frisch und ich war müde“, sagt Güttinger und gibt zu, im Laufe des Streits laut geworden zu sein. Er habe mehrmals gerufen „Lassen Sie uns in Ruhe“. Daraufhin habe Palmer seinen Dienstausweis gezogen und wegen nächtlicher Ruhestörung die Personalien feststellen wollen. „Der hat völlig überreagiert“, kommentiert Güttinger das Verhalten des Oberbürgermeisters, „er ist ausgerastet“.

Palmer habe erklärt, als Chef der Ortspolizeibehörde dürfe er das. Er habe sich Güttinger und seiner Begleiterin in den Weg gestellt, sie fotografiert und sie ein paar Minuten lang verfolgt. Irgendwann habe er aufgegeben. „Das alles war respektlos“, urteilt Güttinger und überlegt sich, strafrechtlich gegen Palmer vorzugehen. Denkbar wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Ganz anders beschreibt Boris Palmer die Details des Streits. „Belästigung im Amt?“ betitelt er seinen Facebook-Post und beschreibt eine Szene, in der ein „linker Student“ einen Polizisten beschimpft. Der Polizist stelle den Angreifer sachlich zur Rede. „Statt sich zu entschuldigen, randaliert der Delinquent lautstark“, schreibt er weiter. Der Polizist ziehe seinen Diensausweis und verlange die Personalien. „ Der Angreifer weigert sich, versucht Passanten durch laute Hilfeschreie auf seine Seite zu ziehen und flüchtet.“

Er dürfe Verstöße gegen das Ortsrecht ahnden, schreibt Palmer auf Facebook

Der Polizist ist kein anderer als Boris Palmer, wie auf Facebook schnell klar wird. Er dürfe Verstöße gegen das Ortsrecht ahnden, dazu gehöre auch eine Störung der Nachtruhe, stellt Palmer dort klar und gibt zu, den Mann fotografiert zu haben – zu Recht, wie er betont. Wer nachts lärme, müsse mit einem Ordnungsgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Tagsdrauf habe er den Fall mit der städtischen Ordnungsbehörde besprochen. Sein Fazit: „Die Akzeptanz gesetzlicher Normen ist leider rückläufig.“

Verwundert über das Auftreten des OB ist der Heidelberger Rechtsanwalt Uwe Lipinski. Womöglich liege Amtsmissbrauch vor, das müsse aber genau geprüft werden, sagt der Experte für Kommunalrecht. „War die Bemerkung des Studenten von der Meinungsfreiheit gedeckt“, wägt Lipinski ab. „War es eine Beleidigung?“ Einen Ruhestörer zurechtzuweisen, sei dem Oberbürgermeister durchaus erlaubt, sagt der Rechtsanwalt. „Da darf er auch nach dem Ausweis verlangen“, so Lipinski. Für ihn steht fest: „Der Fall ist eine Gratwanderung.“