Künstler und Autor Matthias Gronemeyer wehrt sich gegen Klage. Foto: /Iris Merkle

Kunstfreiheit gegen Markenschutz: Die Performance „Hegelmaschine“ feiert am 14. Februar in Stuttgart Premiere. Und das obwohl Matthias Gronemeyer vom Künstlerkollektiv Ausdrucksreich eine Klage droht.

Stuttgart - Widrigen Umständen zum Trotz findet an diesem Freitagabend die Premiere der Performance „Hegelmaschine“ statt. Im Rahmen des Doppeljubiläums „Hegel Hölderlin 2020“ hatte ein Künstlerkollektiv des Vereins Ausdrucksreich e.V. um den Kurator Matthias Gronemeyer die von der Stadt Stuttgart geförderte Veranstaltung im Hegel-Haus konzipiert. Anstoß am Veranstaltungstitel nimmt Simon Hegelich, Professor für Political Data Science an der TU München; er sieht sein Markenrecht verletzt. Den Begriff „Hegelmaschine“ habe sich seine Firma ddductr. GmbH 2019 als Marke für Produkte der Künstlichen Intelligenz schützen lassen.

Androhung einer Unterlassungsklage

Daher droht er den Künstlern sowie der Stadt Stuttgart nun mit einer Unterlassungsklage. Gronemeyer verteidigt seine Arbeit. Die Titelgebung sieht er durch die Kunstfreiheit geschützt, es handle sich schließlich um Kunst und nicht um Software. Mit Tanz, Lichtkunst und Installation setzen sich die Künstler in ihrer Performance ästhetisch mit der Philosophie Hegels auseinander.

„Hegelmaschine“: 14. und 15. Februar, jeweils um 19 Uhr im Museum Hegel-Haus in Stuttgart