Mobilfunkmaste sind wichtig, aber auch sehr umstritten. Foto: Horst Rudel/Archiv

In Zukunft dürfen die Netzanbieter auch Funkmasten auf bestimmten städtischen Gebäuden aufstellen

Esslingen - Die Regelung stammt aus der Steinzeit des Mobilfunks: Im Jahr 2003 hat der Technische Ausschuss des Esslinger Gemeinderats beschlossen, keine Funkmasten auf öffentlichen Gebäuden zu genehmigen. Immer wieder ist in den Jahren danach im Esslinger Rathaus über das Thema gesprochen worden. Aber – man mag es kaum glauben – geändert hat sich seither nichts. Noch immer lehnt die Esslinger Stadtverwaltung die Anträge von Mobilfunkanbietern unter Verweis auf den damaligen Beschluss ab.

Esslingen, so hat es der CDU-Stadtrat Tim Hauser ermittelt und einen entsprechenden Antrag gestellt, gehört zu den letzten drei der insgesamt 1001 Kommunen in Baden-Württemberg, die „mit dieser Außenseiterrolle schnellen, flächendeckenden und leistungsfähigen Mobilfunk verhindern“. Das nehme den Netzbetreibern jede Möglichkeit, mithilfe der stadteigenen Gebäude die Funklöcher in Esslingen zu minimieren.

Skepsis im Ausschuss ist groß

Das soll sich nun – auch im Hinblick auf den neuen Mobilfunkstandard 5G – zumindest ein wenig ändern. In der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt hat die Mehrheit des Gremiums beschlossen, dass in Zukunft Mobilfunkmasten, so das rechtlich möglich ist, auf städtischen Gebäuden aufgestellt werden dürfen. Ausgenommen sind jedoch Kindergärten und Schulen.

Bekanntlich ist die Begeisterung des Esslinger Stadtchefs Jürgen Zieger für die Möglichkeiten der neuen Technologien groß. In seiner Verwaltung scheint aber immer noch die Skepsis gegenüber der Zukunftstechnologie zu überwiegen. Statt eines klaren Bekenntnisses, nun auch einen Beitrag zum Ausschöpfen des enormen Innovations- und Wertschöpfungspotenzials, das 5G birgt, leisten zu wollen, dominieren in der Vorlage zum Mobilfunknetz die skeptischen Töne.

76 Standorte bleiben übrig

Zwar listet das Papier alle 218 städtischen Gebäude auf, auf denen theoretisch Funkmasten errichtet werden könnten. Übrig davon bleiben aus Sicht der Verwaltung nach Abzug von denkmalgeschützten Häusern sowie Friedhöfen, Kindergärten, Pflegeheimen und Schulen aber nur noch 76 Standorte.

Aus diesen Basiszahlen leitete die Esslinger Verwaltung – ohne eine Variante zu präferieren – vier Optionen ab. Sie reichen vom Festschreiben des Status quo über die Genehmigung von Mobilfunkmasten auf ausgewählten Gebäuden oder die Möglichkeit einer Einzelfallgenehmigung bis zur vollkommenen Freigabe.

Gibt es gesundheitliche Gefahren?

Rund eine Seite des sechsseitigen Papiers beschäftigt sich aber mit potenziellen, aber noch nicht nachgewiesenen gesundheitlichen Gefahren durch die neue Technologie. Auf einer weiteren Seite wird zudem ausführlich begründet, warum die Stadt – zumindest vorerst – keine Ampeln, Oberleitungsmasten und Laternen für die für die 5G-Versorgung notwendigen Kleinzellenstandorte zur Verfügung stellen sollte. Eine Vorlage, die den Herausforderungen der modernen Technologien offen gegenübersteht, sehe anders aus, kritisierte denn auch Tim Hauser in der Sitzung.

Über den zukünftigen Weg gab es im Ausschuss unterschiedliche Meinungen, wobei auch hier die mobilfunkkritischen Stimmen dominierten. Während die CDU die totale Freigabe aller städtischen Gebäude für Mobilfunkmasten befürwortete, wollte die SPD Kindergärten und Schulen aussparen. Die Grünen plädierten für eine Einzelfallentscheidung. Kleinzellenstandorte sollen zunächst überhaupt nicht ausgewiesen werden.