Schulpolitik ist Ländersache. Der Bund will daran etwas ändern. Foto: dpa

Eine Änderung der Verfassung verlangt Sensibilität und ein Auge für die Interessen der anderen Seite. Das ist der Bund bisher schuldig geblieben, findet unsere Korrespondentin Bärbel Krauß.

Berlin - Es ruht kein Segen drauf, wenn man versucht, im Hauruck-Verfahren die Axt an einen wichtigen Pfeiler der Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern und damit auch an die verfassungsmäßige Ordnung der Republik zu legen. Die große Koalition hat das mit den Beschlüssen zur Neuordnung der Bildungsfinanzierung im Verbund mit Grünen und FDP versucht und es dabei geschafft, alle sechzehn Länder gegen sich aufzubringen. Das ist, man muss es erwähnen, gar nicht so leicht.

Denn bei den SPD-geführten Landesregierungen gibt es durchaus den Wunsch, mehr Kooperation zwischen Bundes- und Landesebene in der Schulpolitik zuzulassen. Die Unionsländer pochen in der Tendenz und das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg ganz grundsätzlich auf Entflechtung und möglichst klare Eigenständigkeit in der Bildungspolitik, so wie es in der großen Föderalismusreform 2006 festgelegt wurde.

Die Länder wehren sich zu Recht

Es ist kein kleiner Eingriff in die Aufgabenverteilung, den der Bund da vornehmen wollte. Tatsächlich wird mit der Einführung von Finanzspritzen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur ein ziemlich großes Tor geöffnet, um dem Bund Einfluss auf die Bildungspolitik zu ermöglichen. Das reicht in der Substanz schon nah an die Rücknahme der Verfassungsreform von 2006 heran – allerdings ohne, dass die Befürworter auf Bundesebene sich auch dazu bekennen würden.

Einerseits wird der Eindruck erweckt, es gehe nur um eine Korrektur im Detail und andererseits die Erwartung genährt, so würden endlich Chancengleichheit und durchgreifende Fortschritte bei der Schulqualität möglich. Beides ist falsch. Trotz einem milliardenschweren Köder namens Digitalpakt für die Schulen haben die Länder diesen Vorschlag zurecht einhellig und grundsätzlich abgelehnt. Ihnen Blockade vorzuwerfen, ist ungerecht. Wenn die Verfassung geändert wird, dann müssen im Ergebnis Strukturen stehen, die tragfähig und belastbar sind. Das ist bisher nicht der Fall.

Diesen Brei haben viele Köche verdorben

Beim bisherigen Verfahren haben viele Beteiligte eine schlechte Figur gemacht: Das gilt für Wissenschaftsministerin Anja Karliczek, die sich komplett aus den Gesprächen heraushalten lassen hat. Es gilt für Finanzminister Olaf Scholz, der für die Regierung die Federführung hatte, und für die Fraktionsspitzen um Ralf Brinkhaus und Andrea Nahles, die sich zu wenig um die Abstimmung mit ihren eigenen Landesregierungen gekümmert haben.

Der Liberale Christian Lindner und die grüne Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt mussten lernen, dass es nicht so einfach ist, der großen Koalition und der Länderkammer ihren Willen aufzuzwingen.

Das Ergebnis ist, dass im neuen Jahr nun ein kompliziertes und wahrscheinlich langwieriges Vermittlungsverfahren ansteht. Mit dem bisherigen Verfahren ist viel guter Wille zerschlagen worden. Wenn das Verfahren nicht im Fiasko enden soll, muss der Bund die Brechstange aus der Hand legen und sich ernsthaft mit den Länderinteressen befassen.