Die IHK-Zentrale in der Jägerstraße ist Schauplatz einer IHK-kritischen Kundgebung gewesen. Weil Fotos von Projektionen ans Gebäude verbreitet worden sind, ging es jetzt vor Gericht. Foto: Pressefoto IHK/Wilhelm Mierendorf

Seit Jahren schwelt ein Streit zwischen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und einer kammerkritischen Gruppe. Jetzt ging es erneut vor Gericht – mit klarem Ausgang.

Stuttgart - Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK) ist vor dem Landgericht mit dem Versuch gescheitert, gegen die kammerkritische Kaktus-Initiative vorzugehen. Das Gericht hat am Donnerstag den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ein Kaktus-Mitglied zurückgewiesen. Die IHK trägt damit auch die Kosten des Verfahrens.

Hintergrund ist der seit Jahren schwelende Streit zwischen der Kammer und Teilen ihrer Mitglieder einerseits sowie der Kaktus-Gruppe andererseits. Die sorgt in der Vollversammlung, dem Parlament der regionalen Wirtschaft, regelmäßig für Diskussionen. Sie setzt sich gegen die Pflichtmitgliedschaft ein und wirft der IHK Geldverschwendung und Intransparenz vor. Dabei geht es oft nicht zimperlich zu. Bei einer Kundgebung vor der IHK-Zentrale in der Jägerstraße am 26. November gab es auch Projektionen auf dem Gebäude. Unter anderem war dort zu lesen: „Ehrbare Kaufleute oder Rechtsbrecher. Sie haben die Wahl.“ Eine Anspielung auf die nächste IHK-Wahl im Sommer.

Ordnungsgeld von 250 000 Euro angedroht

Der IHK ging das zu weit. Sie wehrte sich allerdings nicht gegen die Projektion an sich, sondern gegen die Verbreitung von Bildern davon. Sie sah durch die Aktion ihre Eigentumsrechte verletzt. Deshalb bekam – quasi exemplarisch – ein Mitglied der Kakteen eine Unterlassungserklärung. Der Ludwigsburger Unternehmer, der mit der Projektion an sich nichts zu tun hatte, ist verantwortlich für die Internetseite der Kammerkritiker, auf der Fotos gezeigt wurden. Der Mann weigerte sich jedoch, die Erklärung zu unterschreiben, in der im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro angedroht wird. Den Streitwert bezifferte die IHK auf 20 000 Euro. Wegen dieser hohen Summe landete der Fall nicht vor dem Amts-, sondern dem Landgericht.

Das kam jedoch zum Urteil, die Eigentumsrechte der IHK seien nicht verletzt. Selbst wenn die Projektion rechtswidrig gewesen sein sollte, übertrage sich das nicht auf das Anfertigen von Bildern und deren Verbreitung, sagte eine Sprecherin. Die Kakteen zeigten sich nach dem Urteil erleichtert. „Wir fühlen uns bestätigt und haben gesehen, dass wir in einem Rechtsstaat leben“, sagte der Beklagte nach dem Urteil. „Die Entscheidung nehmen wir zur Kenntnis. Jetzt warten wir die Entscheidungsgründe des Landgerichts ab und werden diese ausgiebig prüfen“, sagte ein IHK-Sprecher.