„Sitzende Frau“ von Henri Matisse Foto: dpa

Die Enttäuschung ist angesichts der Arbeit der Task Force zum spektakulären Kunstfund bei Cornelius Gurlitt. Nach zwei Jahren Arbeit konnte nur bei fünf von rund 100 raubkunstverdächtigen Werken Nazi-Unrecht nachgewiesen werden.

München - Die Task-Force zum spektakulären Münchner Kunstfund bei dem Sammler Cornelius Gurlitt sollte ihre Arbeit 2015 „im Wesentlichen“ abgeschlossen haben, Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) versprach die Rückgabe von NS-Raubkunst „ohne Wenn und Aber“. Jetzt steht das internationale Expertengremium vor seiner Auflösung und kann nach zwei Jahren Arbeit mit 1,7 Millionen Euro Fördergeldern bislang nur bei fünf von rund 500 raubkunstverdächtigen Werken Nazi-Unrecht nachweisen – eine Aufklärungsquote von einem Prozent.

„Eine Blamage“, finden Grüne und Linke, die Opfer sind enttäuscht. Die Task-Force habe die Aufklärung nicht genügend vorangetrieben und die Rückgabe von Raubkunst – anders als von Überlebenden der Schoah und ihren Erben erwartet – nicht zügig erledigt, kritisiert Ruediger Mahlo von der jüdischen Opfervertretung Claims Conference. Mitte Januar will die Task-Force ihren Abschlussbericht vorlegen zu allen der 499 zweifelhaften Werke, die seit Ende 2013 in der Datenbank Lost Art (www.lostart.de) stehen.

Vor zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft in Gurlitts Münchner Wohnung mehr als 1250 Kunstwerke beschlagnahmt, später in seinem Haus in Salzburg nochmals fast 250 Bilder, darunter Arbeiten von Picasso, Renoir und Monet. Die Sammlung stammt von Gurlitts Vater Hildebrand, der trotz seiner teils jüdischen Abstammung einer der wichtigsten Kunsthändler der Nazis war und nebenher eine private Sammlung aufbaute. Die Forscher sollten klären, wie viele seiner Bilder jüdischen Besitzern gestohlen oder zu Spottpreisen abgepresst worden waren.

Viele Reibungsverluste

Task-Force-Chefin Ingeborg Berggreen-Merkel warnte schon bei Anhörungen im Bundestag und im bayerischen Landtag vor allzu großen Hoffnungen wegen „fehlender Quellen“. Viele der Experten waren nicht selbst Provenienzforscher, sondern konnten sich nur als Vermittler oder Netzwerker einschalten. Angesichts der riesigen Datenmengen gab es Reibungsverluste bei der internen Kommunikation. Die Zuordnung zum Anfang 2015 gegründeten Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg hat nach Einschätzung von Insidern wertvolle Zeit gekostet.

Im neuen Jahr soll die Arbeit nach dem Willen von Staatsministerin Grütters unter dem Dach des Magdeburger Zentrums weitergeführt werden. Deutschland steht dabei unter Beobachtung, wie es mit dem dunkelsten Kapitel seiner Geschichte umgeht. Man wolle „aus Fehlern lernen“, sagte Uwe M. Schneede, Stiftungsvorstand des Magdeburger Zentrums.

Diese Werke wurden identifiziert

Zu den identifizierten Raubkunst-Werken gehört Max Liebermanns Ölgemälde „Zwei Reiter am Strand“ (1901), einst im Besitz des jüdischen Kaufmanns David Friedmann. Im Mai 2015 erhielten die Erben das Gemälde zurück. Am 24. Juni wurde es für umgerechnet 2,6 Millionen Euro bei Sotheby’s in London versteigert. Die „Sitzende Frau“ (1921) von Henri Matisse, das „Gesicht“ der Sammlung Gurlitt, wurde dem jüdischen Kunstsammler Paul Rosenberg in Paris geraubt und kam in den Besitz von Hermann Göring. Die beiden Rosenberg-Erbinnen erhielten das Gemälde am 15. Mai 2015 zurück.

Die Zeichnung „Das Klavierspiel“ (um 1840) von Carl Spitzweg wurde dem Leipziger Geheimrat Henri Hinrichsen von den Nazis abgenommen und ist noch nicht an die Erben zurückerstattet. Camille Pissarros Ölgemälde „La Seine vue du Pont-Neuf, au fond le Louvre“ (1902) gehörte einem verfolgten jüdischen Kunstsammler und wurde 1942 in Paris beschlagnahmt. Mit der Tochter des ehemaligen Besitzers laufen Rückgabegespräche. Die Bleistiftzeichnung „Inneres einer Gotischen Kirche“ (1874) von Adolph von Menzel kaufte Hildebrand Gurlitt 1938 weit unter Wert von den Erben des früheren Hamburger Sammlers Albert Martin Wolffson. Offenbar brauchte die Familie das Geld, um ihre Flucht in die USA zu finanzieren. Bisher hat kein Erbe Anspruch erhoben.

Größter Unsicherheitsfaktor bleibt der Rechtsstreit um das Erbe. Laut einem medizinischen Gutachten, das das Oberlandesgericht München am Dienstag präsentierte, hat der 2014 verstorbene Cornelius Gurlitt seine Kunstschätze im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ans Kunstmuseum Bern vererbt. Seine Cousine Uta Werner zieht bezweifelt seine Zurechnungsfähigkeit und ficht das Testament an. Die Beteiligten haben bis zum 1. Februar Zeit, sich zum Gutachten zu äußern. Danach wird das Gericht entscheiden. (dpa)