Hausbesitzer müssen Grundsteuer zahlen, Vermieter können diese Kosten an ihre Mieter weiterreichen. Das Verfassungsgericht verlangt eine Reform des bisherigen Systems, weil die Bemessungsgrundlagen veraltet sind. Foto: dpa

Bund und Länder wollen endlich eine Reform der Grundsteuer auf den Weg bringen – nur Bayern stellt sich noch quer. Die besseren Argumente hat der Freistaat nicht, meint unser Redakteur Thorsten Knuf.

Berlin - Eigentlich haben sich die Großkoalitionäre in Berlin ja vorgenommen, ernsthaft und vor allem leise zu regieren. Konflikte wollen sie möglichst entschärfen, bevor sie außer Kontrolle geraten. Man darf gespannt sein, ob das beim Thema Grundsteuer funktionieren wird. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und seine Länderkollegen sind am Donnerstag bei einem Treffen zu diesem Thema recht weit vorangekommen: Scholz soll jetzt einen Gesetzentwurf für eine Reform schreiben. Und es bleibt dabei, dass der Wert der Immobilie bei der Berechnung der Steuer eine wichtige Rolle spielen soll – wenn auch in stark pauschalierter Form.

Die Zeit drängt

Alle können inzwischen mit diesem Ansatz leben. Nur das CSU-regierte Bayern nicht, dass sich lieber an der Fläche orientieren will. Die Pläne seien „auf keinen Fall zustimmungsfähig“, schimpft der bayerische Finanzminister. Das hört sich schon fast nach einer Kampfansage an. Zur Erinnerung: Die CSU ist Teil der schwarz-roten Bundesregierung.

Es wird interessant sein zu beobachten, wie weit die CSU den Konflikt eskalieren lässt. Die christsozialen Minister könnten Scholz‘ Gesetzentwurf im Kabinett blockieren. Die CSU-Abgeordneten könnten ihn im Bundestag hintertreiben. Bayern könnte versuchen, die Pläne im Bundesrat zu stoppen. Die besseren Argumente hat die CSU aber nicht. Denn es ist schwer zu vermitteln, warum eine Immobilie in bester Innenstadtlage für den Fiskus so viel wert sein soll wie ein gleich großes Objekt in der Einöde des Bayerischen Waldes. Aber vielleicht dreht die CSU ja auch noch bei. Das Gesetzgebungsverfahren bietet genügend Gelegenheiten, sich konstruktiv an der Suche nach einer Lösung zu beteiligen. Viel Zeit ist ohnehin nicht: Das Verfassungsgericht erwartet ein Gesetz bis zum Ende dieses Jahres.

thorsten.knuf@stzn.de