Das Breuningerland in Ludwigsburg will seit Jahren erweitern. Foto: (Archiv) Werner Kuhnle

Im Streit um die Erweiterung des Einkaufszentrums hat der VGH nun die Urteilsbegründung vorgelegt.

Gut zwei Monate nach seinem Urteil Anfang Mai, mit dem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den neuen Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord“ aus dem Jahr 2018 für die Erweiterung des Breuningerlands im Ludwigsburger Tammerfeld für unwirksam erklärt hatte, hat das Gericht die Urteilsgründe öffentlich gemacht. Unter anderem rügen die Richter, dass „in den Nachbarkommunen Tamm und Bietigheim-Bissingen durch den (weiteren) Kaufkraftabfluss zentrale Versorgungsbereiche in Mitleidenschaft geraten können“. Ihre Belange seien „nicht ausreichend ermittelt und bewertet“ worden.