Bei den Stuttgarter Straßenbahnen fahren Geschäftsführung und Betriebsrat seit längerer Zeit auf Kollisionskurs. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Der Nahverkehrsbetrieb SSB soll Wege- und Rüstzeiten seiner Beschäftigten nicht berücksichtigt haben, was bis zu 70 Stellen entspräche. Der Vorstand sieht keine Fehler.

Stuttgart - Die Beschäftigten der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) sehen sich vom Arbeitgeber bei der Aufstellung ihrer Jahres-Dienstfahrpläne 2017/2018 übergangen. Der Betriebsrat sei entgegen der Vorschriften zu spät gehört und Wegezeiten der Beschäftigten seien nicht berücksichtigt worden, was in der Summe zu erheblichen Einsparungen für den städtischen Nahverkehrsbetrieb führe – auf Kosten der Mitarbeiter. Der Arbeitsrechtler Uwe Melzer beantragte am Dienstag beim Arbeitsgericht, dass die Dienstpläne nicht angewandt werden dürfen. Unmittelbare Auswirkungen auf den Fahrplan für die Stadtbahn- und Busnutzer hat dies nicht. Allerdings könnte ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung die Lage verschärfen.

Es ist nicht die erste Auseinandersetzung zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsführung. Bereits beim Jahresfahrplan 2014/2015 gab es Uneinigkeit, später bei diversen Sonderfahrplänen. Ende 2015 hatte eine Einigungsstelle gegen die Stimmen der Beisitzer des Betriebsrates eine Vereinbarung beschlossen, in welcher Weise Dienstpläne aufzustellen seien. So muss der Betriebsrat spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten informiert werden, um überhaupt mitbestimmen zu können.

Gefahren werden muss in Uniform

Besonderen Ärger verursachen für die Beschäftigten nicht berücksichtige Wegezeiten. Das Fahrpersonal muss seine Arbeit in Uniform verrichten, das ist Vorschrift und war vom Bundesarbeitsgericht im November 2015 entschieden worden. Wer also vom Betriebshof noch eine Strecke bis zur Übernahme des Fahrdienstes an einer Haltestelle zurückzulegen hat, für den ist diese Strecke und Zeit Geld wert. Auch für den Kontrollgang durch Bus und Bahn soll Zeit bleiben, um Schäden festzustellen, Sicherheitseinrichtungen zu prüfen, Fundsachen aufzusammeln. Ein externes Gutachten habe je nach Dienstplan und Fahrt 20 bis 25 und beim Bus 14 Minuten ergeben. Angerechnet worden seien bei den Dienstplänen nun aber pauschal nur zehn Minuten.

„Das Fahrpersonal kann erwarten, dass es unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates eingesetzt und für seine geleistete Arbeit bezahlt wird“, sagt Uwe Melzer.

Die Minuten summieren sich zu Stellen

Wöchentlich könnten sich pro Beschäftigtem mehrere unbezahlte Stunden ansammeln. Hochrechnungen des Betriebsrates – die SSB haben rund 3200 Beschäftigte – führen zu 70 Stellen, die sich aus den tatsächlichen Wege- und Rüstzeiten ergäben. Überschlägig entspräche dies für den defizitären Betrieb, der eben vom Gemeinderat weiter mit dem Nahverkehr in Stuttgart beauftragt worden ist, einer Summe von an die drei Millionen Euro im Jahr. Das sind mehr als zehn Prozent des Jahresverlustes.

Sabine Groner-Weber, bei den SSB Personalvorstand, teilte auf Anfrage mit, dass seit Spätsommer 2017 erneut eine Einigungsstelle tätig sei. Den Spruch der Einigungsstelle aus 2015 zu den Grundsätzen für die Dienstbildungsparameter wende man an. Es gelte trotz der Kündigung durch den Betriebsrat so lange eine Nachwirkung, bis neue Regeln ausgehandelt seien. Die Dienstpläne will Groner-Weber „verfahrensgerecht“ vorgelegt haben. Es habe aber nachträglich geringfügige Korrekturen gegeben.

Vorstand: Suchen Verständigung

Gegenüber dem Betriebsrat vertraten die SSB die Meinung, dass die Dienstpläne schon deshalb mitbestimmt seien, weil man sich an die Parameter gehalten habe. Die Mitbestimmung des Betriebsrats sei „infolgedessen ausgeübt“. Das sieht Melzer anders. Die Geschäftsführung beschwichtigt. Man sei auch außerhalb der Einigungsstelle im Gespräch und suche eine Verständigung.