Bürgermeister Pätzold (M.) bei der Probefahrt auf der Bikelane Foto: Lichtgut

Ein Gericht hat vorerst die temporär eingerichteten Radwege in Berlin untersagt. Im Stuttgarter Rathaus verfolgt man die Entwicklung, ein Bundestagsabgeordneter gegen „Spaltung des Verkehrsraums“.

Stuttgart - Aufmerksam hat man im Stuttgarter Rathaus die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu den temporär eingerichteten Radspuren in der Bundeshauptstadt verfolgt. Die 11. Kammer hatte dem Eilantrag eines AfD-Politikers im Abgeordnetenhaus stattgegeben, mit dem gegen diese sogenannten Pop-up-Bikelanes vorgegangen wurde. „Die Voraussetzungen zur Einrichtung acht verschiedener temporärer Radfahrstreifen im Berliner Stadtgebiet lagen nicht vor“, gab die Senatsverwaltung die Entscheidung des Gerichts wider. Nun muss die Stadt die entsprechende Beschilderung wieder entfernen.