Boris Palmer hätte sich gewünscht, dass der Student, mit dem er vor einem Jahr in einen nächtlichen Streit geriet, ein Bußgeld erhält. Das Tübinger Amtsgericht hat anders entschieden. Foto: Christoph Soeder/dpa

Der Student Arne Güttinger muss wegen einer angeblichen Ruhestörung in der Tübinger Altstadt kein Bußgeld bezahlen. Er war mit dem Oberbürgermeister Boris Palmer in einen Streit geraten. Der Rathauschef hält die Amtsgerichtsentscheidung für fragwürdig.

Tübingen - Wegen angeblicher Ruhestörung bei einer nächtlichen Auseinandersetzung mit dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) sollte der Pädagogik-Student Arne Güttinger ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro bezahlen. Jetzt hat das Tübinger Amtsgericht den Bescheid jedoch kassiert, es hält nach pflichtgemäßem Ermessen eine Ahndung für nicht geboten. „Es freut uns sehr, dass unser Einspruch Erfolg hatte“, sagt Jens Rabe, der Waiblinger Rechtsanwalt des Studenten. „Das Gericht hat die ganze Angelegenheit wohl für eine Petitesse gehalten.“

Für Boris Palmer ist die Entscheidung eine juristische Niederlage. Der Rathauschef hatte darauf bestanden, dass der bundesweit bekannt gewordene Zwischenfall in der Tübinger Pfleghofstraße in der Nacht vom 13. November 2018 ein behördliches Nachspiel hat. Damals waren Güttinger und Palmer in der Fußgängerzone aneinandergeraten – der Auslöser war eine flapsige Bemerkung des Studenten über den Oberbürgermeister gewesen. Palmer zog im Laufe des eskalierenden Disputs den Dienstausweis und wollte die Personalien des vermeintlichen Ruhestörers erfassen, dieser weigerte sich jedoch.

Palmer vermisst eine Begründung der richterlichen Entscheidung

Boris Palmer hält die Entscheidung des Amtsgerichts für fragwürdig und hätte sich statt eines Vierzeilers eine ausführliche Erläuterung gewünscht. „Warum das Gericht die Verfolgung der von ihm implizit bejahten Ordnungswidrigkeiten für nicht geboten hält, ist ohne Begründung nicht nachvollziehbar“, bedauert der Oberbürgermeister. Da der Beschluss nicht anfechtbar sei, stelle sich die Frage weiterer rechtlicher Schritte jedoch nicht.

Die Empörung Palmers über die Auseinandersetzung ist immer noch groß. „Was ich in jener Nacht erlebt habe, war eine Respektlosigkeit und Missachtung des Amtes und der Person, die eine Gesellschaft nicht einfach achselzuckend hinnehmen sollte.“

Noch anhängig ist eine Unterlassungsklage vor dem Tübinger Landgericht. Die Klage hatte Güttingers Anwalt angestrengt, weil Palmer den Studenten etwa als Randalierer diffamiert haben soll.