Vorsicht vor hohen Gebühren: Surfen auf Kreuzfahrtenschiffen kann extrem teuer sein. Foto: Carnival Cruise Line

Wer unbeschwert den Urlaub auf dem Kreuzfahrtschiff genießen will, sollte sich aber vorher gut absichern. Sonst kann das Schiffserlebnis viel teurer werden als gedacht.

Berlin - Eine Woche Mittelmeer-Kreuzfahrt für 400 Euro, Verpflegung und Unterhaltung an Bord inklusive – bei solchen Schnäppchen greifen viele gerne zu. Rund 2,2 Millionen Deutsche buchten voriges Jahr eine Hochseereise, die Branche wächst enorm. Wer unbeschwert den Urlaub genießen will, sollte sich aber vorher gut absichern. Sonst kann das Schiffserlebnis viel teurer werden als gedacht.

Smartphone

Schon fünf Minuten Telefonieren und zehn Minuten Surfen können auch auf Fähren 120 Euro kosten, warnt das Magazin Finanztest der Stiftung Warentest in einer aktuellen Untersuchung. Die Verbraucherschützer raten daher, sich vor Reiseantritt über die Tarife an Bord zu informieren. Sowohl die Kreuzfahrt- als auch die Mobilfunkunternehmen kassieren für die nötigen Satellitenverbindungen mächtig ab. Schon eingehende Telefonate, die Nutzung von Whatsapp oder das Abhören der Mailbox können sehr teuer werden. Vorsichtige schalten das Smartphone an Bord daher konsequent ab. Denn bereits meist voreingestellte Automatismen können zu teuren Rechnungen führen.

Internet

25 Euro pro MB Die Stiftung Warentest rät daher, vor dem Gang an Bord den Flugmodus zu aktivieren, der alle Verbindungen verhindert. Wer erreichbar bleiben und wenigstens soziale Netzwerke nutzen möchte, sollte die automatischen Updates in den Einstellungen deaktivieren und die Angebotspakete der Reedereien nutzen. Bei AIDA, Costa, MSC und TUI Cruises kostet eine Woche alleinige Nutzung sozialer Netze zwischen 19 und 29 Euro. Internetpakete sind mit 47,90 Euro (MSC) bis 109 Euro (Costa) deutlich teurer. Telefonate schlagen pro Minute mit 1,90 Euro (MSC) bis 4,99 Euro (TUI) zu Buche. Wer statt des Bordnetzes seinen Mobilfunktarif nutzt, zahlt unter Umständen noch weit mehr. Für abgehende Telefonate rechnet die Telekom 3,99 Euro ab, O2 Telefonica bis zu 4,46 Euro  und Vodafone bis zu 6,70 Euro. Selbst eingehende Telefonate kosten 1,99 Euro (Telekom), bis zu 2,19 Euro (Vodafone) oder gar bis zu 5,16 Euro (O2) pro Minute. Für eine schlichte SMS werden bis zu 99 Cent berechnet  und fürs Internet zwischen 19,80 Euro (Telekom) und 25 Euro (O2) – und zwar pro MB.

Versicherung

Auf hoher See können eine Behandlung aufgrund von Krankheit und ein Rücktransport sehr teuer werden. Diese Risiken deckt eine Auslandskrankenversicherung ab, die es schon ab 8 Euro im Jahr gibt. Bei teuren Kreuzfahrten sei zudem eine Rücktrittsversicherung sinnvoll, rät Warentest. Damit ist die Kostenerstattung abgesichert, wenn die Reise wegen Krankheit nicht angetreten werden kann. Kombitarife zahlen auch, wenn der Urlaub wegen gesundheitlichen Problemen oder Unfällen abgebrochen oder verlängert werden muss.      Versicherer und Reedereien bieten für Kreuzfahrten spezielle Versicherungspakete an. Finanztest hat 68 Angebote untersucht. Ergebnis: Die meisten bieten guten Schutz, lohnen sich aber nur eingeschränkt. Billiger sei es, Einzelpolicen für Auslandskranken- und Reiserücktrittschutz abzuschließen.

Reiserecht

Was viele nicht wissen: Eine Schiffsreise mit Verpflegung und Unterhaltung an Bord fällt generell unter das EU-Pauschalreiserecht, selbst bei Eigenanreise. Das sei ein Riesenvorteil, betont Finanztest. Denn bei Mängeln können Reisende nachträglich eine Preisminderung und sogar Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen, wenn zum Beispiel die gebuchte Außenkabine nicht zur Verfügung steht. Die Forderung muss spätestens zwei Jahre nach Rückkehr geltend gemacht werden, besser aber früher.      Der Veranstalter ist verpflichtet, bei berechtigten Beschwerden für Abhilfe zu sorgen. Wenn das nicht passiert, sollten die Mängel dokumentiert werden. Auch bei Routenänderungen und ausgefallenen Landgängen können Preisminderungen verlangt werden.

Einkauf

Wer teuren Schmuck oder Uhren in den Läden an Bord kauft, sollte aber darauf achten, dass der Händler seien Sitz in der EU hat. Dann gilt die hiesige Gewährleistung. Käufer können bei Mängeln innerhalb von zwei Jahren Reparatur oder Ersatz verlangen und bei Weigerung den gezahlten Preis zurückfordern. Falls der Händler seinen Sitz anderswo hat, wird es meist schwer, die Ansprüche durchzusetzen.