Sicher ins Ausland: Die Stiftung Warentest vergleicht Auslandsreise-Krankenversicherungen für Familien und Einzelpersonen Foto: fotomek – Fotolia

Der Urlaub sollte eine sorgenfreie Zeit sein. Eine Reise-Krankenversicherung fürs Ausland übernimmt im Fall der Fälle Arzt- und Krankheitskosten. Laut Stiftung Warentest bieten 39 Tarife Reisenden sehr guten Schutz.

Stuttgart - Manchmal geht es schneller als erwartet: Der Sturz vom Kamel in Ägypten, der missglückte Kiteboard-Sprung auf Hawaii – einen Unfall im Ausland erlebt fast jeder Urlauber einmal. Wohl noch öfter sind Reisende mit Krankheiten konfrontiert – mit Erkältungen, Magen-Darm-Erkrankungen, Sonnenstichen, Lebensmittelvergiftungen. Um nach dem Urlaub nicht auf den Kosten für Medikamente und Krankenhaus sitzenzubleiben, kann es sich lohnen, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. 39 Verträge für Familien und 49 Verträge für Einzelpersonen hat die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ verglichen.

Für welche Kosten kommt die gesetzliche Krankenversicherung auf?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bestimmte Arzt- und Krankheitskosten in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie etwa Israel und der Türkei. Für Krankheitskosten in anderen Ländern kommt sie nicht auf. Rücktransporte übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung generell nicht – egal, in welchem Land der Urlauber sich aufgehalten hat. Bei Privatversicherten kann die Leistung unterschiedlich ausfallen. Sie sollten vor einer Reise ihren Versicherungsschutz überprüfen.

Worauf sollten Verbraucher vor dem Abschluss eines Vertrags achten?

Wer sich für den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung entschieden hat, sollte seinen Vertrag eingehend prüfen, bevor er unterschreibt. Wichtige Kriterien sind unter anderem, dass der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung verzichtet, dass die Reise mindestens sechs – besser acht – Wochen dauern darf und dass die Kündigungsfrist nicht länger als vier Wochen beträgt. Als sehr wichtig erachteten die Tester zudem, ob ein Anspruch auf Rücktransport besteht. „Die Krankenkassen bezahlen diesen selbst in der Europäischen Union in der Regel nicht“, sagt „Finanztest“-Redakteurin Birgit Brümmel. Auf die Übernahme von Kosten, die durch Sportverletzungen entstehen, sowie Zahnbehandlungen sollte man ebenfalls achten. Verbraucher mit einem alten Vertrag sollten dessen Bedingungen vor einer Reise prüfen – er bietet unter Umständen keinen guten Schutz mehr. Wer merkt, dass der Schutz nicht reicht, kann seinen Anbieter um eine Umstellung auf neue Bedingungen bitten oder den Anbieter wechseln.

Welche Tarife lohnen sich besonders?

Unter den 39 Verträgen für Familien gingen die Tarife der DKV (ReiseMed Tarif RD) und Ergo Direkt (Tarif RD) als Testsieger hervor. Beide kosten 19,80 Euro pro Jahr und bieten einen umfangreichen Schutz, so die Stiftung Warentest. Kinder sind bei beiden Verträgen bis zum 18. Geburtstag mitversichert. Ältere Kinder bis einschließlich 24 Jahre kann man für 18,60 Euro pro Jahr beim Münchener Verein sehr gut mitversichern. Unter den 49 Verträgen für Alleinreisende und Einzelpersonen schnitten ebenfalls die DVK und Ergo Direkt am besten ab (je 9,90 Euro pro Jahr). Im Vergleich zum vergangenen Test („Finanztest“ 6/2015) haben sich die Ergebnisse verbessert: Insgesamt 39 Tarife erhielten das Urteil „sehr gut“ – sie haben ihre Tarifbedingungen angepasst und den Leistungsumfang für ihre Kunden ausgeweitet.

Welche Fallstricke können lauern?

„Manche Versicherer zahlen für einen Rücktransport nur, wenn er medizinisch notwendig ist – nicht aber, wenn er medizinisch sinnvoll ist“, sagt Birgit Brümmel. Ist eine Behandlung auch im Urlaubsland möglich, übernimmt der Versicherer die Kosten nicht. Das ist etwa bei den Tarifen von Isa/Mapfre und LKH der Fall. Sie bewertete die Stiftung Warentest entsprechend als mangelhaft. „Außerdem schließen diese Anbieter einzelne Erkrankungen komplett vom Versicherungsschutz aus – zum Beispiel psychische Krankheiten oder die Folgen einer HIV-Erkrankung“, erklärt Birgit Brümmel.

Sind chronisch Kranke ebenso gut abgesichert wie gesunde Verbraucher?

Die Versicherer gehen unterschiedlich mit chronisch kranken Menschen um. „Wichtig ist, dass der Anbieter die Übernahme von Behandlungskosten nur dann ausschließt, wenn es sich um eine geplante Behandlung im Ausland handelt – oder wenn der Arzt schon eine Diagnose gestellt hat, dass im Reisezeitraum behandelt werden muss“, sagt Birgit Brümmel. Die Kosten für Schübe oder Erkrankungen, die aus der chronischen Krankheit stammen, übernehmen die meisten Versicherer nicht. Ihre Reisefähigkeit sollten sich chronisch Kranke vor einer Reise auf jeden Fall ärztlich bescheinigen lassen.

Was tun, wenn der Versicherer nicht bezahlt?

Kommt der Versicherer im Schadensfall nicht für Krankheitskosten auf, kann ein Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen helfen. Er vermittelt zwischen den Parteien – so kommt es häufig zu einem außergerichtlichen Kompromiss. Die Hilfeleistung ist kostenlos. Allerdings nehmen nicht alle Versicherer am Ombudsverfahren teil. Auch darauf sollten Verbraucher vor einem Abschluss achten.

Mit der Kreditkarte versichert

Reiseschutz Bevor man ohne zusätzliche Versicherung in den Urlaub aufbricht, sollte man überprüfen, ob die Kreditkarte wirklich hält, was sie verspricht. Einige Kreditkarten tragen zwar den Zusatz „Reise“ oder „Travel“ im Namen oder werden von einem Reiseveranstalter angeboten. Doch nicht alle Karten bieten einen umfassenden Schutz.

Bedingungen Welche Kosten der Anbieter übernimmt, muss kontrolliert werden. Mancher übernimmt nur den Reiserücktritt. Überprüfen sollte man auch, ob der Schutz für die geplante Reisedauer ausreicht und ob er für Reisen gilt, die nicht mit der Karte gebucht wurden. Im Zweifel lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung.

Weitere Informationen zu diesem Thema findet man in der aktuellen Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest, die am Mittwoch, 22. März, erscheint.