Von Dezember 2019 an solle auch ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel in ganz Stuttgart geben. Foto: dpa

Die Landesregierung muss mit den Planungen für das Fahrverbot für Euro-5-Diesel beginnen. Die Richter haben am Montag die Forderung der Kläger gegen das Land Baden-Württemberg bestätigt.

Stuttgart - Die Regierungskoalition aus Grünen und CDU im Land hat beim Thema Dieselfahrverbot erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Regierungspräsident Wolfgang Reimer (Grüne) sagte daraufhin am Montag erstmals zu, in die vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim geforderte Ergänzung des jüngsten Luftreinhalteplans ein Fahrverbot für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart aufzunehmen.

Der Plan mit dem Fahrverbot für Diesel bis einschließlich Euro 4 soll laut Reimer Anfang Dezember in Kraft treten. Die Stadt hat eine Hotline geschaltet, bei der man unter der Nummer 07 11 / 216 - 3 21 20 anrufen kann. Die Stadt kann aber noch keine Ausnahmen erteilen. Bisher hatte die beim Thema Fahrverbote zerstrittene Regierungskoalition aus Grünen und aus CDU die Festlegung auf das Euro-5-Verbot vermieden. Sie einigte sich lediglich auf eine Erklärung, wonach im Juli 2019 anhand der Stickstoffdioxidwerte das weitere Vorgehen geprüft werde. Die Konsequenzen blieben offen.

Regierung war sich nicht einig

Der Verwaltungsgerichtshof hatte am Montag die Beschwerde des Landes gegen zwei Zwangsgelder in Höhe von je 10 000 Euro zurückgewiesen. Ein Zwangsgeld hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beantragt. Der Senat setzte der Regierung außerdem eine Frist bis zum 26. November. Bis dahin müsse sie zusagen, in der Ergänzung des Reinhalteplans das Verkehrsverbot für Euro-5-Diesel „verbindlich vorzusehen“. Sie habe durch die teilweise Nichtbefolgung des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts Schaden angerichtet. Dieser solle nicht „durch etwaige weitere Verzögerungen in einer dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise vertieft werden“.

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte Regierungspräsident Wolfgang Reimer, man werde den Lufteinhalteplan wie gefordert fortschreiben. „Inhalt der Ergänzung wird das gerichtlich geforderte Fahrverbot für Diesel der Abgasnorm Euro 5 zum Jahresende 2019 sein“, so Reimer. Er appellierte an die Autohersteller, bis dahin entsprechende Hardware-Nachrüstungen anzubieten. Die Autoindustrie habe es „nun selbst in der Hand, ob es zu faktischen Fahrverboten bei Euro 5 kommen wird“.

DUH appelliert an die Hersteller

„Die Regierungskoalition muss bis zum 26. November die praktische Arbeit machen“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Die Deutsche Umwelthilfe setzt bundesweit vor Gerichten in immer mehr Städten Fahrverbote gegen die hohe Stickstoffdioxidbelastung durch. Sie hatte Euro-5-Dieselfahrer gewarnt, sich nicht darauf zu verlassen, verschont zu werden.

Jürgen Resch fordert die baden-württembergischen Automobilhersteller Audi, Daimler, Smart und Porsche auf, „rechtzeitig Hardware-Nachrüstungen anzubieten und den Verkauf schmutziger Euro 6a bis 6c Diesel sofort zu beenden.“