Die erste Klage gegen die Grundsteuerreform ist eingereicht. Die Kläger wollen notfalls bis nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Wegen Verfassungsbedenken ist gegen die Grundsteuerreform im Land Klage eingereicht worden. Bei der einen wird es nicht bleiben, kündigen die Kläger an.

Vier Verbände haben den Rechtsweg gegen die baden-württembergische Version der Grundsteuerreform beschritten. Die erste Klage vor dem Finanzgericht wurde eingereicht und weitere Musterklagen angekündigt. „Die Fokussierung allein auf den Boden in der Grundsteuer ist unseres Erachtens verfassungswidrig“, erklärte Eike Möller, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler in Baden-Württemberg. Geklagt haben seine Organisation sowie die Verbände Haus & Grund in Baden und Württemberg sowie der Verband Wohneigentum. Als unvereinbar mit dem Grundgesetz sehen die vier Organisationen an, dass Eigentümer in Baden-Württemberg bei gleich großen Grundstücken die gleiche Grundsteuer entrichten müssen, egal „ob dort eine Villa, ein altes Häuschen oder ein mehrgeschossiges Mehrfamilienhaus steht“, betont Möller.

„Grundsätzliche Fragen klären“

Mit ihren Klagen wollen die Verbände „grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit“ des neuen Landesgrundsteuergesetzes notfalls vor dem höchsten Gericht in Karlsruhe klären. Die Grundsteuerreform geht Baden-Württemberg eigene Wege. Die grün-schwarze Landesregierung hat, wie mehrere andere Bundesländer auch, die Möglichkeit genutzt ein vom Bundesmodell abweichendes Steuergesetz zu beschließen.

Das Stuttgarter Finanzministerium reagierte mit Gelassenheit auf das Verfahren. „Eine Klage war zu erwarten“, teilte das Haus von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) auf Anfrage mit. „Für unser Landesgrundsteuergesetz haben wir im Vorfeld rechtliche Expertise eingeholt. Rechtsexperten haben unser Modell geprüft und seine Verfassungskonformität bestätigt. Daher gehen wir weiter davon aus, dass unser Modell rechtmäßig ist und sind zuversichtlich, dass es vor Gericht Bestand haben wird.“

Kritik an allen Grundsteuermodellen

Kritik gibt es an allen existierenden Modellen der Grundsteuerreform, die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 mit einem Grundsatzurteil erzwungen hat. Das Bundesmodell wird in neun Ländern unverändert in zwei weiteren Ländern mit leichten Abweichungen angewandt. Fünf Bundesländer haben eigene Landesgesetze für die Umsetzung der Reform beschlossen.