Will für mehr Steuerehrlichkeit sorgen: Finanzminister Olaf Scholz. Foto: dpa

Die Bundesregierung geht gegen den Steuerbetrug auf Internetmarktplätzen wie Amazon und Ebay vor. Die Plattformen müssen dafür geradestehen, dass Lieferanten aus dem Ausland die Umsatzsteuer abführen.

Berlin - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will den verbreiteten Steuerbetrug im Online-Handel unterbinden. Da immer mehr Verbraucher Waren über digitale Plattformen wie Amazon und Ebay bestellen, klagt der Fiskus über die häufigen Steuerdelikte auf Internetmarktplätzen. Die Finanzbehörden gehen davon aus, dass eine Vielzahl ausländischer Anbieter aus China, Hongkong und Taiwan beim Verkauf von Waren nach Deutschland keine Umsatzsteuer abführt. Die Kunden bekommen davon oft nichts mit. Wenn Verbraucher Waren bei Amazon & Co. bestellen, ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, in welchem Land der Lieferant sitzt. Mit dem Gesetz wird der Steuerbetrug erschwert.

Fiskus sieht einen hohen Schaden

Das Bundesfinanzministerium beziffert den Schaden für die Allgemeinheit auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr. Finanzminister Olaf Scholz erklärte: „Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen.“ Das Bundeskabinett wird die Regelung am heutigen Mittwoch auf den Weg bringen. Das Gesetz soll zum Jahresanfang 2019 in Kraft treten. Es wirkt in zwei Richtungen: Künftig sind alle Betreiber elektronischer Marktplätze verpflichtet, die Daten aller Anbieter zu erfassen. Dazu gehören auch die Steuernummer und die Höhe der getätigten Umsätze. Damit soll erreicht werden, dass sich insbesondere Händler aus Staaten außerhalb der EU bei den Steuerbehörden anmelden. Falls danach keine Umsatzsteuer abgeführt wird, hat der Fiskus die Möglichkeit nachzufassen.

Außerdem nimmt das Gesetz die digitalen Marktplätze in Haftung. Künftig können sie haftbar gemacht werden, wenn Lieferanten über die Plattformen Steuern hinterziehen. Von dieser Haftungspflicht können sich die digitalen Marktplätze nur befreien, wenn sie ihre Aufzeichnungspflichten ernst nehmen und steuerunehrliche Händler ausschließen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass der Online-Handel schnell reagieren wird und die Hürden erhöht. Großbritannien habe mit einem ähnlichen Gesetz gute Erfahrungen gemacht, heißt es in Berlin.

Mehr Händler aus Asien melden sich steuerlich an

In der Praxis verschicken viele Lieferanten aus Asien ihre Waren, ohne die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, die in der Regel 19 Prozent beträgt. Dadurch werden ehrliche Konkurrenten unterboten.

Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) begrüßte das Vorhaben. Nach ihrer Ansicht zeige bereits die Ankündigung der Neuregelung Wirkung. Händler mit Sitz in Fernost, die ihre Waren in Deutschland absetzen, müssen sich beim Finanzamt Berlin-Neukölln anmelden. Die Zahl der registrierten Online-Händler aus China, Hongkong und Taiwan habe sich von Mai 2017 bis Juli mit 2835 Firmen versechsfacht.

– Steuerbehörden greifen durch