AfD-Politiker Stephan Brandner hat sich mit seinen Äußerungen ins politische Abseits begeben. Foto: dpa/Soeren Stache

Die „Judaslohn“-Äußerung brachte das Fass zum Überlaufen: Der Rechtsausschuss des Bundestags will seinen Vorsitzenden Brandner abwählen. Ein außergewöhnlicher Vorgang. Doch geht das überhaupt?

Berlin - Der Rechtsausschuss des Bundestags will seinen umstrittenen Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) nach dessen „Judaslohn“-Äußerung in der kommenden Woche abwählen. Dies hätten die Obleute aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD beschlossen, teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, am Donnerstag in Berlin mit. „Herr Brandner hat weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss“, erklärte er.

Zuvor hatte der Geschäftsordnungsausschuss entschieden, dass die geltenden Regeln eine Abberufung ermöglichten. „Die SPD-Fraktion bedauert zutiefst, dass sich der Geschäftsordnungsausschuss nach 70 Jahren parlamentarischer Geschichte heute erstmals mit dieser Frage befassen musste“, sagte der SPD-Abgeordnete Matthias Bartke. Brandners Verhalten mache dies jedoch unumgänglich.

Empörung über Äußerungen zum Halle-Attentat

Der AfD-Politiker aus Thüringen hatte bereits mit seinen Reaktionen auf den Terroranschlag in Halle mit zwei Toten und vielen Verletzten für Empörung gesorgt. Schon damals gingen die Politiker der anderen Parteien im Ausschuss auf Distanz zu ihm.

Die nächste Empörungswelle trat der AfD-Politiker los, als er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg als einen „Judaslohn“ verunglimpfte. Die anderen Fraktionen im Rechtsausschuss werteten diese Äußerung als antisemitisch und forderten ihn zum Rücktritt auf, was Brandner aber ablehnte. Er nannte die Vorwürfe, dieser Begriff wecke antisemitische Assoziationen und seine Verwendung verstoße gegen die Würde des Bundestags, „an den Haaren herbeigezogen“ und „absurd“. Sie sollten nur ihn, die AfD und ihre Fraktion diskreditieren.

Abberufung ist grundsätzlich möglich

Dagegen sagte der SPD-Abgeordnete Fechner am Donnerstag: „Diese andauernden Provokationen und Grenzüberschreitungen sind mit der Würde des Amtes des Rechtsausschussvorsitzenden nicht vereinbar. Der Linke-Rechtspolitiker Niema Movassat erklärte: „Herr Brandner ist als Vorsitzender des Rechtsausschusses untragbar. Er hat mit seinen hetzerischen Äußerungen wiederholt die Würde des gesamten Parlamentes verletzt.“

Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags prüfte am Donnerstag, ob eine Abwahl Brandners auf der Basis der bestehenden, sehr unkonkreten Regeln möglich ist. In Paragraf 58 der Geschäftsordnung steht lediglich: „Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.“

Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling, erklärte nach der Sitzung, eine Abberufung des Vorsitzenden durch den Ausschuss sei grundsätzlich möglich.