Manchen Angehörigen fällt die Pflege eines Urnengrabs Foto: Malte Klein

Für Angehörige bedeutet die Grabpflege viel Arbeit. Weil immer mehr Menschen das nicht bewältigen können, können in Steinenbronn Urnengräber nun auch bereits nach 15 Jahren, statt nach 25 Jahren aufgelöst werden.

Steinenbronn - Immer wieder haben sich Angehörige bei der Gemeindeverwaltung in Steinenbronn gemeldet, weil sie es nicht mehr schaffen, das Urnengrab eines Verstorbenen zu pflegen. Nun haben die Kommunalpolitiker im Verwaltungs- und Sozialausschuss von Steinenbronn einstimmig entschieden, dass Angehörige die Nutzungszeit eines Urnengrabes auf Antrag bereits nach 15 Jahren beenden können.

Bisher konnten die Nutzer zwar auch beantragen, dass sie ein Grab früher auflösen. Das war aber nicht zehn Jahre vor dem Ende der Nutzungszeit möglich. Nun haben die Gemeinderäte einen Grundsatzbeschluss getroffen und damit darauf reagiert, dass immer mehr Menschen die Grabpflege nicht mehr bewältigen können.

„Wir wollten das nicht ohne das Gremium entscheiden“, sagte der Hauptamtsleiter Wolfgang Bohn. Er vertritt derzeit die Mitarbeiterin des Friedhofsamts Sigrid Klein.

Für Erdbestattungen gelten weiter 25 Jahre

Zum Hintergrund: In der früheren Friedhofsatzung stand, dass auch Urnengräber 25 Jahre genutzt werden. Allerdings hat der Gemeinderat im März eine neue Friedhofssatzung beschlossen, die im April in Kraft getreten ist. Darin ist geregelt, dass die Grabnutzungszeit für neue Urnengräber von 25 auf 15 Jahre reduziert wird. Für Erdbestattungen gelten weiter 25 Jahre, da die Verwesung bei den geologischen Voraussetzungen so lange dauert.

In der Sitzung am Dienstag ging es nun um bereits bestehende und für 25 Jahre abgeschlossene Verträge für Urnengräber. Bohn sagte, dass die Angehörigen nach der neuen Regelung weiterhin einen Antrag stellen müssten, wenn sie ein Grab früher aufgeben möchten, weil sie die Pflege nicht mehr schaffen. Bohn stellte klar, dass die Angehörigen im Falle einer früheren Kündigung nicht die Differenz zu den bezahlten 25 Jahren Nutzungszeit erstattet bekommen: „Das kann nicht gehen, weil dann auf dem früheren Grab Rasen gesät wird. Der muss ja gemäht werden.“ Die Gräber könnten nicht direkt wieder belegt werden. „Wir warten, bis die Gräber einer ganzen Reihe auslaufen“, so Bohn. Dann könnten beispielsweise Tritte in Grabfeldern neu gestaltet werden, wenn sich Regeln geändert hätten.

Hendrikje Ruck (CDU) rechnet damit, dass nun nach dem Beschluss einige Angehörige Anträge stellen werden. Gitta Obst (Freie Wähler) hielt viel von der Verkürzung: „Mit dem Beschluss hat die Regelung einen offiziellen Charakter. Mich haben schon Leute angesprochen, die sich nicht mehr um ein Grab kümmern können.“