Bei einem Verkehrsunfall zählen oft Minuten: Eine Rettungsgasse ist da entscheidend (Symbolbild). Foto: dpa

Jeden Tag ein ähnliches Bild: Rund um Stuttgart staut sich der Verkehr. Umso wichtiger ist dann eine Rettungsgasse. Aber wie geht sie richtig?

Stuttgart - Am Mittwochmorgen kommt es auf der A8 bei Stuttgart im morgendlichen Berufsverkehr gleich zu zwei Unfällen. Der Verkehr staute sich kilometerweit. Vor lauter Ärger, vergessen viele Autofahrer dabei eine Rettungsgasse zu bilden. Diese ist im Falle eines Unfalls aber entscheidend – und nicht nur dann muss sie gebildet werden. Wir sagen, wie es richtig geht.

Seit 2017 gibt in der Straßenverkehrsordnung eine neue Regelung, die es Verkehrsteilnehmer vereinfachen soll, die überlebenswichtige Rettungsgasse zu bilden. Ob in der Stadt, auf Landstraßen oder Autobahnen: Sobald der Verkehr stockt oder es zu einem Stau kommt, müssen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden, damit Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei schnell an den Unfallort kommen.

Rettungsgasse bei Straßen mit mehr als zwei Spuren

Neu ist die Regelung bei Straßen oder Autobahnen mit mehr als zwei Spuren. Bislang wurde auch hier die Rettungsgasse in der Mitte gebildet. Das führte oft zu Missverständnissen und kostete wertvolle Zeit. Seit diesem Jahr gilt daher folgende Regel: Autos auf der linken Spur fahren nach links, alle Autos auf den restlichen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts. So entsteht die Rettungsgasse zwischen der linken Fahrbahn und den übrigen Spuren.

Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen

Wie gehabt gilt bei Straßen mit zwei Spuren in eine Richtung, dass die Autos auf der linken Spur nach links fahren und die Autos auf der rechten Spur nach rechts. So entsteht in der Mitte eine Gasse für die Rettungsfahrzeuge. Wichtig: der Standsteifen sollte für Abschleppdienste immer frei bleiben.

Standtreifen ist kein Rettungsgassen-Ersatz

Auch, wenn es einen Standstreifen gibt, dieser ist kein Ersatz für eine Rettungsgasse. Zudem darf er nur befahren werden, wenn die Polizei dies ausdrücklich erlaubt oder die Standspur für den Verkehr freigegeben ist.

Im Baustellenbereich wartet gleich der nächste Irrtum. Die zweite Spur ist grundsätzlich nur zum Überholen vorgesehen. Staut sich der Verkehr, muss eine Spur für Polizei und Rettungsdienst freigehalten werden.