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Die Verwaltung beseitigt auf Empfehlung des Städtetags einen Anachronismus beim Standesamt.

Ditzingen - Sich zu trauen, war in Ditzingen bisher nicht so einfach: Will etwa ein Hirschlander in Ditzingen heiraten, muss er sich zunächst im Standesamt Hirschlanden als dem für ihn zuständigen Wohnsitzstandesamt anmelden. Dort muss er die Gebühren bezahlen. Für die eigentliche Trauung in Ditzingen muss er dann nochmals zahlen, weil es sich um ein anderes Standesamt als das Wohnsitzstandesamt handelt. Dies sei „ein Anachronismus besonderer Art“ , sagte der Oberbürgermeister in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Kultur und Soziales.

Verwaltung beantragt die Veränderung

Er begründete damit den Antrag der Verwaltung, die Standesamtsbezirke in der Kernstadt und den Stadtteilen zu einem einheitlichen Standesamtsbezirk zusammenzulegen. Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einmütig und ohne Diskussion, dies am Dienstag so zu beschließen.

Dem Ditzinger Oberbürgermeister Michael Makurath geht es bei seinem Antrag freilich nicht nur darum, einen Anachronismus zu beseitigen. Dem Antrag liegt nämlich auch eine entsprechende, schon einige Jahre alte Empfehlung des Städtetags zugrunde. Dieser hatte 2003 erklärt, kleine Standesamtsbezirke sollten mit – beziehungsweise zu – größeren Bezirken zusammengelegt werden, „um die Effektivität des Verwaltungshandelns in diesem Bereich zu erhöhen“.

Empfehlung des Städtetags

Der Empfehlung des Städtetags wiederum war eine Initiative des baden-württembergischen Innenministeriums und der Fachverbände der Standesbeamten vorausgegangen. Ausgangspunkt war damals die Feststellung, dass es in den 1111 Kommunen des Landes 1415 Standesamtsbezirke gab. Denn seit der Gemeindereform in den 1970er Jahren hätten sich nur wenige Kommunen zur Zusammenlegung der Bezirke entschlossen. Deshalb blieben auch sehr kleine Bezirke erhalten, in denen der Standesbeamte zwischenzeitlich auch andere Aufgaben übernahm. Doch mit den wenigen Trauungen fehlte den Beamten zunehmend auch das Fachwissen. Die Voraussetzungen für die Eheschließung ergeben sich für jeden Verlobten aus dem Recht seines Heimatstaates. Die Ditzinger Verwaltung formuliert es so: Die Standesbeamten der Stadtteile stünden immer wieder vor der Situation, „dass sie sich bei den zunehmenden komplexen Fällen zunächst ausführlich in die Materie einlesen beziehungsweise einarbeiten müssen.“

Stimmt der Gemeinderat am Dienstag zu, können die Bürger fortan frei wählen, wo sie sich hinwenden, wenn sie sich vermählen möchten.