Ein 28-Jähriger hat eine Stuttgarterin terrorisiert Foto: dpa

Weil er eine Stuttgarterin sexuell genötigt und mit E-mail- und Telefonterror überzogen hat, ist ein 28-Jähriger aus Sachsen zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann hat das Wort „Messias“ auf die Stirn tätowiert.

Weil er eine Stuttgarterin sexuell genötigt und mit E-mail- und Telefonterror überzogen hat, ist ein 28-Jähriger aus Sachsen zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann hat das Wort „Messias“ auf die Stirn tätowiert.

Stuttgart - Auf seiner Stirn prangt eintätowiert das Wort „Messias“, er unterschreibt Briefe mit „Gott“, er kommt zwar aus gutem Hause, lebt aber zeitweise im Wald, ist berufs- und arbeitslos, und er hat eine 25 Jahre alte Stuttgarterin derart massiv belästigt, dass er jetzt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Das Landgericht Stuttgart hat den 28-jährigen Sohn einer Obergerichtsvollzieherin und eines Speditionsleiters aus Sachsen mit zwei Jahren ohne Bewährung bestraft.

„Wir können es nicht verantworten, hier eine Bewährung auszusprechen, obwohl der Angeklagte nicht vorbestraft ist“, sagt Jörg Geiger, Vorsitzender Richter der 19. Strafkammer. Man habe es hier mit einem „sehr gravierenden Fall von Stalking“ zu tun, so Geiger weiter. Und weil der 28-Jährige weder einen Beruf noch ein intaktes soziales Umfeld habe und er seine Persönlichkeitsstörung nicht behandeln lasse, sei eine Bewährung nicht möglich.

Der Bursche leidet offenbar an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Er hält sich für den Messias und glaubt, er könne in die Zukunft blicken.

E-Mail-Freund war stark abgemagert

2008 hatte der wild tätowierte Kerl die Stuttgarterin auf einer Hochzeit kennengelernt, aber erst 2012 intensivierten die beiden den Kontakt. Als der 28-Jährige im April 2012 dann zu Besuch nach Stuttgart kam, wurde der jungen Frau schon bei der ersten Begegnung am Hauptbahnhof mulmig. Ihr E-Mail-Freund war stark abgemagert, verhielt sich merkwürdig und vor allem – er behandelte sie schlecht. Deshalb war sie nach eigener Aussage froh, als er nach drei Tagen den Heimweg nach Sachsen anzutreten schien. Tat er aber nicht. Die zierliche Frau wähnte ihn im Zug. Tatsächlich stand er plötzlich wieder vor ihrer Tür und begehrte Einlass, den sie ihm widerwillig gewährte.

Das jedoch sollte die junge Frau bitter bereuen. Der 28-Jährige zwang die Frau aufs Bett und ließ sich auch von ihrer Gegenwehr nicht davon abhalten, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. „Sexuelle Befriedigung durch Demütigung“, nennt dies der Richter. Die Situation kam erst wieder unter Kontrolle, als die zu Hilfe gerufene Mutter der Frau in die Wohnung stürmte. Das völlig aufgelöste Opfer verzichtete auf eine Anzeige – in der Hoffnung, es habe fortan Ruhe vor dem 28-Jährigen.

Weit gefehlt. In seiner falschen Vorstellung, er befinde sich in einer Liebesbeziehung mit der 25-Jährigen, begann er nun, sie mit E-Mails, Briefen und Telefonanrufen zu bombardieren. Wobei er vorgab, er müsse seine Herzensdame von dem bösen Einfluss ihrer Mutter befreien. Die Nachstellungen wurden so massiv, dass die Frau ein Kontaktverbot erwirkte. „Das war mir egal“, sagt der Angeklagte ungerührt. Im Juni dieses Jahres zog die Frau schweren Herzens um. Zuvor hatte sie ihre Telefonnummern geändert und verließ kaum noch das Haus. Die Belästigungen hörten aber erst auf, nachdem sie den selbst ernannten Messias wegen des sexuellen Übergriffs angezeigt hatte.

Und auch bei der Polizei gab der Bursche ein Beispiel seiner Allmachtsfantasien zum Besten. Er kündigte an, alle an seinem Strafverfahren beteiligte Personen müssten sterben.

Bis auf die sexuelle Nötigung gab der Mann die Vorwürfe vor Gericht zu. Trotzdem verurteilt ihn die 19. Kammer wegen sexueller Nötigung, Nachstellung und Bedrohung zu zwei Jahren ohne Bewährung. Den sexuellen Übergriff halten die Richter für erwiesen. Und trotz seines höchst merkwürdigen Wesens sei der 28-Jährige höchstens bei den Nachstellungen vermindert schuldfähig gewesen, nicht aber bei der sexuellen Nötigung und der Bedrohung.