Der Stadt gehören im Synergiepark nur wenige Grünstreifen. Die meisten sind Privatflächen. Foto: Sandra Hintermayr

Begrünte Flächen sind wichtig für das Stadtklima. Das weiß auch die Verwaltung. Aber sie ist im Gewerbegebiet Vaihingen/Möhringen auf die Privateigentümer angewiesen.

Vaihingen/Möhringen - Grünflächen findet man in Gewerbegebieten nur wenige. Das ist im Synergiepark in Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart-Möhringen nicht anders. Dabei, erklärt Stadtsprecherin Nora Lenz-Gaspary, seien Begrünung und klimawirksame Grünstrukturen für den Synergiepark aufgrund seiner hohen bauliche Dichte, besonders bei sommerheißen Temperaturen, sehr wichtig.

Denn Grünflächen nehmen Niederschlagswasser auf, welches auf versiegelten Flächen einfach in die Kanalisation abläuft. Auf nicht versiegelten Flächen hingegen kann das Wasser verdunsten und versickern. Damit tragen Grünflächen zur Kühlung und positiv zum Stadtklima bei.

Warum also gibt es im Gewerbegebiet nicht mehr solcher Flächen? „Die Landeshauptstadt besitzt bis auf Verkehrsgrünflächen im Synergiepark keine Grünflächen. In aller Regel handelt es sich um Privatflächen“, erklärt Lenz-Gaspary. Für diese privaten Flächen gelte teilweise eine „planungsrechtliche Pflanzverpflichtung für heimische Bäume und Sträucher“.

Schaffung zusätzlicher Grünbereiche

Weil innerstädtische Grünflächen so wichtig sind, habe die Verwaltung deshalb unter anderem 2018 ein Gestaltungskonzept erarbeiten lassen, in dem verschiedene Maßnahmen wie Baumpflanzungen, die Schaffung zusätzlicher Grünbereiche oder die Einbeziehung ehemaliger Bachläufe wie dem Sindelbach in neue Grünflächen vorgeschlagen werden. „Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist die Landeshauptstadt dabei jedoch auf die Mitwirkung der betroffenen Firmen und Grundstückseigentümer angewiesen“, sagt Lenz-Gaspary. Beim Stadtplanungsamt sei eine Stelle eingerichtet worden, die als Ansprechpartner und Verbindungsglied zwischen der Stadt und den privaten Eigentümern tätig sei.

Aktuell werde vom Gemeinderat die Vorlage „Stuttgarter Grünprogramm“ aus 2020 mit neuen Richtlinien zur Förderung der Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung sowie der Anlage von artenreichen Blühflächen in der Landeshauptstadt Stuttgart beraten. Der Ausschuss für Klima und Umwelt hat die Vorlage kürzlich vorberaten. Die Stadt biete Gebäudeeigentümern damit gezielt eine städtische Förderung an. „Mit diesem Programm können auch Blühpflanzen gefördert werden“, sagt Lenz-Gaspary. Denn auch diese haben einen unschätzbaren Wert für die Umwelt: Blühpflanzen bieten Insekten Nahrung und Lebensraum.