Verfassungsrechtler haben sich zu Minderheitsregierungen Gedanken gemacht. Foto: dpa

Die Verfassung erlaubt eine Minderheitsregierung, doch sie bleibt umstritten. Eine solche Regierung würde möglichst wenig neue Gesetze erlassen, glauben Juristen.

Berlin - Die Kanzlerin Angela Merkel sieht eine Minderheitsregierung generell skeptisch und will keinesfalls auf die Stimmen der AfD angewiesen sein, falls es doch dazu kommen sollte. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hat auch Vorbehalte. „Ob es unser Land wirklich voranbringt, bezweifle ich“, sagte sie am Wochenende in einem Interview. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner meint, es sei „denkbar, aber nicht erstrebenswert“. Aber als einzige verbliebene Alternative zu einer Neuauflage der großen Koalition hat diese auf Bundesebene in Deutschland noch nie erprobte Regierungsform derzeit eine ganze Menge Unterstützer fast aus der ganzen Breite des politischen Spektrums.

Auch Unionspolitiker erwärmen sich für die Alternative zur großen Koalition

Dass Linksfraktionschef Dietmar Bartsch sich diesen Weg vorstellen kann und die Grünen auch dafür gesprächsbereit bleiben wollen, ist dabei so erwartbar, wie eine Grundsympathie bei den Sozialdemokraten. Viele fürchten, dass die SPD bei einer neuen Groko unter die Räder kommen würde. SPD-Chef Martin Schulz will mit seiner Partei deshalb über alle Optionen beraten. Überraschend ist schon eher, dass auch erste Vertreter der Kanzlerinnenpartei sich für ein solches Konstrukt erwärmen. Der Ex-Ministerpräsident Roland Koch (Hessen) zählt ebenso dazu wie der Abgeordnete Norbert Röttgen. Mit dem Wirtschaftsrat der CDU hat die erste Gruppierung in der Union sich dafür ausgesprochen, diesen Weg zu erproben.

Deshalb lohnt es sich auszuleuchten, was die Verfassung und ihre Interpreten dazu sagen. Zunächst ist festzuhalten, dass das Grundgesetz (Artikel 63) diesen Weg klar erlaubt, auch wenn die Verfassung insgesamt stabilen Regierungsmehrheiten einen sehr hohen Wert beimisst. Das Grundgesetz besagt deutlich, dass ein Minderheitskanzler und seine Regierung alle Kompetenzen haben. „Ist der Minderheitskanzler . . . einmal im Amt, so hat er sämtliche Rechte und Befugnisse, die das Grundgesetz dem Bundeskanzler überhaupt einräumt“, heißt es in dem Standardkommentar zum Grundgesetz (Maunz/Dürig), in dem das Kapitel zum entscheidenden Artikel 63 vom früheren Bundespräsidenten und Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Roman Herzog stammt. „Die so gebildete Regierung besitzt ausnahmslos alle Rechte, die der Bundesregierung nach Gesetz und Verfassung zustehen“, ergänzt Herzog.

Verfassungsinterpret Roman Herzog taugt als Kronzeuge für die Zweifler

Allerdings stuft Herzog die Handlungsfähigkeit einer Minderheitsregierung gering ein. Die Gleichheit der Befugnisse „kann freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass dem Minderheitskanzler und seiner Regierung die Gesetzgebungsmaschinerie des Bundestages auch nicht annähernd so zuverlässig zur Verfügung steht wie einem Mehrheitskanzler“, schreibt er. Mangels Mehrheit im Parlament, sei die Möglichkeit zur Gesetzgebung äußerst eingeschränkt. „In jedem Fall wird die Minderheitsregierung gut daran tun, ihre Politik so zu definieren, dass sie möglichst wenige förmliche Gesetze benötigt.“ Ihr Ziel müsse deshalb sein, „die Zahl der für sie unumgänglichen Gesetze so weit wie möglich zu reduzieren“.

Eine Totalblockade der Gesetzgebung durch die Opposition hält Herzog allerdings auch nicht für möglich. Schließlich hätten Kanzler und Regierung „die Möglichkeit, für ein Entgegenkommen in solchen Fragen, die die Opposition interessieren müssen, deren Entgegenkommen in Fragen der Legislative ‚einzuhandeln‘“.

Würde im Bundestag um Entscheidungen dann gefeilscht wie auf einem Bazar?

Anders als manche politischen Befürworter derzeit nimmt der Verfassungsinterpret demnach nicht an, dass die Mehrheit für Gesetze in freier Debatte im Parlament errungen werden könnte. Roman Herzog geht stattdessen davon aus, dass die Mehrheitsbeschaffer sich ihre Zustimmung mit Gegengeschäften vergolden lassen würden. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) warnt deshalb schon davor, dass eine Minderheitsregierung „von allen denkbaren Konstellationen die teuerste für Deutschland“ wäre. „Sie werden dann nämlich jedes Mal einen hohen Preis für die Stimmen aus der Opposition zahlen müssen.“

Tübinger Staatsrechtler traut Minderheitsregierung keine größeren Reformen zu

Der Tübinger Staatsrechtler Martin Nettesheim sieht das so ähnlich. „Was im Normalfall in routinierter und standardisierter Form über einen Koalitionsvertrag vereinbart wird, muss bei einer Minderheitsregierung ad hoc ausgehandelt werden“, betont er im Gespräch mit dieser Zeitung. „Das wird nicht in der Öffentlichkeit des Plenarsaals stattfinden, und die Zustimmung wird immer mit Gegengeschäften verknüpft sein.“ Dennoch verwahrt Nettesheim sich dagegen, die Auslegung der Verfassung als „politische Klugheitslehre“ anzulegen, wie sie in Roman Herzogs Argumentation zum Vorschein kommt. Anders als dieser rechnet Nettesheim im Fall einer Minderheitsregierung nicht mit einem faktischen Ende der Gesetzgebung. „Natürlich gibt es Einbußen. Man wird keine größeren Reformvorhaben durchsetzen können, weil dafür die Kräfte fehlen“, betont er.

„Wir sind eine Praxis des reibungslosen Regierens gewohnt, über die wir uns in der Vergangenheit glücklich schätzen konnten“, sagt Nettesheim. „Aber das ist nicht das typische Modell einer parlamentarischen Demokratie, wie man beim Blick nach Belgien, Holland oder Italien leicht merken kann.“

Fragt man Nettesheim nach einer Prognose, antwortet er als Bürger: „Ich würde mit einer Duldungsvereinbarung rechnen.“ Vier Jahre durchhalten könne die „ohne Weiteres. Die Verfassung steht dem in keinem Punkt entgegen.“