Die Stadtbahnen bleiben am Donnerstag in Stuttgart im Depot. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Busse und Stadtbahnen in Stuttgart und der Region stehen still – wer auf dem Weg zur Arbeit auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen ist, hat an Streiktagen ein Problem. Denn zu spät kommen gilt nicht.

Stuttgart - Pünktlichkeit ist Pflicht – auch wenn, wie am Donnerstag in Stuttgart, die Bus- und Bahnfahrer in den Ausstand treten. Rein rechtlich ist ein Streik keine Entschuldigung dafür, zu spät zur Arbeit zu kommen.

Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das sogenannte Arbeitswegerisiko, wissen Arbeitsrechtler. Kommt er mehrmals nicht pünktlich, kann ein Mitarbeiter sogar abgemahnt oder gekündigt werden. Sind Streiks im öffentlichen Nahverkehr angekündigt, muss der Arbeitnehmer sich rechtzeitig um Alternativen kümmern.

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Anders liegt der Fall, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt: ein Autounfall zum Beispiel oder eine Stadtbahnstörung. Dann kann dem Arbeitnehmer kein Vorwurf gemacht werden.

Am besten, man geht rechtzeitig vor dem Streiktag auf den Chef zu: Vielleicht kann man einen Home-Office-Tag einlegen, kurzfristig Urlaub nehmen oder die ausgefallene Zeit an einem anderen Tag nacharbeiten.

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