Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitet gegen die AfD kein eigenes Verfahren ein. (Symbolfoto) Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitet in der Spendenaffäre um Wahlkampfhilfen aus der Schweiz für die AfD kein eigenes Verfahren ein. Der Fall wurde seit Februar geprüft.

Stuttgart - In der Spendenaffäre um Wahlkampfhilfen aus der Schweiz für die AfD leitet die Staatsanwaltschaft Stuttgart kein eigenes Verfahren ein. Dies wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Berlin entschieden, die bereits wegen umstrittener Parteispenden zugunsten der AfD ermittelt, wie ein Behördensprecher am Freitag mitteilte. Die Stuttgarter Ermittler hatten den Fall seit Februar geprüft.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen AfD-Bundesschatzmeister Klaus Fohrmann wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Parteiengesetz. Demnach geht es um möglicherweise falsche Angaben in den Rechenschaftsberichten der Jahre 2016 und 2017. Hintergrund der Ermittlungen sind nach früheren Informationen des „Spiegels“ und des ARD-Magazins „Report Mainz“ Wahlkampfhilfen des Stuttgarter „Vereins zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“, der mit Hilfe der Schweizer Werbeagentur Goal AG jahrelang Stimmung für die AfD gemacht habe.

Von der Goal AG stammten auch die Wahlkampfhilfen für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil, die jüngst dazu geführt hatten, dass die Bundestagsverwaltung der AfD Strafzahlungen von 402 900 Euro auferlegt hatte. Eine Spende war beim Landtagswahlkampf im Südwesten im Jahr 2016 geflossen.