Jörg Meuthen sieht keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz und will sich gegen Strafe wehren. Foto: dpa

Seit Monaten prüft die Bundestagsverwaltung, ob die AfD mit Spenden und Zuwendungen gegen das Parteiengesetz verstoßen hat. Nun droht eine hohe Strafe. Die Partei hat angekündigt, sich bis vors „höchste Gericht“ dagegen zu wehren. Ein Überblick:

Berlin - Seit Monaten prüft die Bundestagsverwaltung, ob die AfD mit Spenden und Zuwendungen gegen das Parteiengesetz verstoßen hat. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Nun droht eine hohe Strafe. Ein Überblick:

Was ist nach dem Parteiengesetz erlaubt, und was ist verboten?

Parteien dürfen in Deutschland Spenden ohne Obergrenze annehmen – sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen. Übersteigt die Spende die Höhe von 500 Euro, muss die Partei den Namen des Spenders kennen. Ab 10 000 Euro jährlich ist der Name des Spenders im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Ab einer Höhe von 50 000 Euro muss die Partei die Spende sofort der Bundestagsverwaltung anzeigen. Nicht erlaubt sind Spenden aus Nicht-EU-Ländern, es sei denn, der Spender ist EU-Bürger, oder das Unternehmen ist mindestens zur Hälfte in EU-Händen. Ebenfalls nicht erlaubt sind Konstruktionen, bei denen es sich „erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten“ handelt. Auch darf eine Spende nicht in Erwartung einer Gegenleistung, also zweckgebunden erteilt werden.

Wofür soll die AfD nun möglicherweise 402 900 Euro bezahlen?

Hier geht es um Unterstützung einer Schweizer Werbeagentur in zwei Fällen, welche die Bundestagsverwaltung nach Auskunft von Parteichef Jörg Meuthen als illegale Zuwendungen ansieht. Daher werde eine Strafzahlung in dreifacher Höhe angesetzt: 402 900 Euro soll die AfD bezahlen. Dies alles hat Meuthen nun erstmals in einem Interview der „Welt“ öffentlich gemacht. Der Parteichef räumte ein, selbst Unterstützungsleistungen der Werbeagentur Goal AG im Gegenwert von 89 800 Euro erhalten zu haben. Er habe 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf eine Erklärung unterzeichnet, die der Agentur die Nutzung seines Fotos und seiner Daten „für werbende Zwecke“ gestatte. Die Firma habe „auf dieser Basis“ Plakate und Flyer für ihn als Landtagskandidaten in seinen Wahlkreisen Backnang und Bretten produziert und Zeitungsanzeigen geschaltet. Einen ähnlichen Vorgang habe es im Fall des Kandidaten Guido Reil im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2017 gegeben – hier beziffere sich die Summe auf 44 500 Euro. Bisher hat die Bundestagsverwaltung die Strafzahlung noch nicht festgelegt.

Wird die AfD die Strafe bezahlen, wenn der Bundestag sie festlegt?

Nein, sie will dagegen Widerspruch einlegen und „bis zum höchsten Gericht“ gehen. Dies kündigte Meuthen in der ARD an. Die Partei stellt sich derzeit auf den Standpunkt, dass es sich nicht um eine Spende im Sinne des Parteiengesetzes handle. Meuthen, der Spitzenkandidat für die Europawahl ist, warf der Bundestagsverwaltung vor, seine Arbeitszeit mit dem Fall in Anspruch zu nehmen. „Das würde sie nicht, wenn da anständig geprüft würde, weil wir hier nichts Illegales, nichts Unrechtes getan haben.“

Von wem kommt eigentlich das Geld für die Plakate und Flyer?

Meuthen verweist in dem Interview auf Angaben des Geschäftsführers der Goal AG. Danach gab es „wohl zehn Unterstützer“, die Beträge zwischen 6000 und 9700 Euro bezahlt hätten. Zu den Namen schwieg Meuthen. Er sagte, seine Partei müsse dazu nichts darlegen, weil es sich um einen Vorgang zwischen der Agentur und den Spendern handle. Es seien aber Deutsche oder EU-Bürger.

Und worum geht es im Fall der Großspen-de an den Verband von Alice Weidel?

In dem Fall geht es um eine möglicherweise illegale Wahlkampfspende in Höhe von gut 130 000 Euro, die im Bundestagswahlkampf 2017 an den Kreisverband der Fraktionschefin Alice Weidel ging. Die Spende kam von der Züricher Pharmafirma PWS Pharma Whole Sale International AG. Sie ging in 17 Einzelzahlungen gestückelt im Sommer 2017 mit einem Abstand von jeweils mehreren Tagen auf das Konto des Kreisverbandes Bodensee ein, wie aus einem Schreiben der AfD-Fraktion an die Bundestagsverwaltung hervorgeht, das unserer Zeitung vorliegt. Obwohl die Herkunft der Spende der Partei und damit die Rechtmäßigkeit unklar war, wurde das Geld erst nach Monaten zurücküberwiesen. In dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz. Seitdem gab es mehrere neue Wendungen: Zunächst hatte die Pharmafirma erklärt, sie habe das Geld im Auftrag eines unbekannten Dritten weitergeleitet. Im November 2018 leitete die Firma dann eine Liste mit 14 Spendernamen aus Deutschland und der EU an die AfD weiter. Die Partei sandte die Liste an den Bundestag. Inzwischen bestehen Zweifel, ob die Genannten wirklich gespendet haben. Mehrere bestreiten demnach, Geld bezahlt zu haben, wie Recherchen von „Spiegel“ und „Report Mainz“ ergaben. Dafür, dass ihre Namen genutzt werden durften, soll ihnen Geld geboten worden sein. Die Staatsanwaltschaft Konstanz bestätigte inzwischen, dass die bisherigen Vernehmungen entsprechende Zweifel genährt hätten. Ob ein Zusammenhang zum Fall der Goal AG besteht, ist unklar. Berichte, wonach die Namen der Spender teilweise identisch seien, kommentierte Meuthen nicht.