Tatort Pragfriedhof: Hier wurde eine junge Frau erschlagen, der Täter wurde im April verurteilt. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das vergangene Jahr am Landgericht hat einen Blick in menschliche Abgründe eröffnet. Vor allem das Leid der Opfer macht betroffen. Die Richter haben 2016 aber auch Justizgeschichte geschrieben.

Stuttgart - Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, Betrug – all das und noch viel mehr gehört zum Tagesgeschäft am Stuttgarter Landgericht, obwohl Stuttgart und Umgebung zu den sichersten Flecken in der Republik gehören. Den Strafrichtern geht die Arbeit nicht aus. Und manchmal schreiben sie sogar Justizgeschichte.

Stalking mit Todesfolge

Novum: Ganz so wie die 1. Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richterin Regina Rieker-Müller im März 2016. Die Kammer verhandelte den Fall eines Mannes, der wegen Nachstellung, also wegen Stalkings, mit Todesfolge angeklagt war. Ein Novum. Einen solcher Prozess hat bis dato in Deutschland nicht stattgefunden. Der Mann hatte seine Ex-Freundin nach der Trennung mit Emails, Textnachrichten, mit Beleidigungen, Verfolgungen, Todesdrohungen und Diskreditierungen beim Arbeitgeber gequält. Die 43-Jährige stürzte in tiefe Verzweiflung. Zuvor sei sie psychisch gesund, fröhlich und lebensbejahend gewesen, so die Richterin. Im November 2015 erhängte sich das Opfer. „Der Angeklagte hat die Frau in zerstörerischer Weise aus gekränkter Eitelkeit und Bösartigkeit angegriffen“, sagte Richterin Rieker-Müller bei der Urteilsbegründung. Die 1. Strafkammer verurteilte den Mann wegen Nachstellung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Das ist bundesweit das erste Urteil dieser Art. Der Angeklagte hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Es liegt noch keine Entscheidung in dieser Sache vor.

Sadistische Sexphantasien

Unheimlich: Mit einem unheimlichen Fall und einem ebenso unheimlichen Angeklagten hatte es die 16. Strafkammer gleich zu Beginn des Jahres zu tun. Die Anklage lautete auf versuchte Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung. Dahinter verbarg sich ein Mann aus dem Kreis Böblingen, der versucht hatte, eine Frau gefangen zu nehmen, um an ihr seine sadistischen Sexualfantasien auszuleben. Der Angeklagte hatte per Inserat einen Babysitter gesucht. Eine 21-Jährige fuhr zu seinem Haus, um sich vorzustellen. Dort war alles vorbereitet: In der Garage hatte der Angeklagte Metallringe im Boden befestigt, um die Frau zu fixieren. Weitere Utensilien waren Handschließen, Rohrschellen und ein angespitzter Holzpflock. Die Frau konnte die Attacke des 48-Jährigen parieren und wehrte gar einen Messerhieb ab. Der Sadist wurde zu fünf Jahren verurteilt – mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, weil er Wiederholungstäter war. Er sagte, er sei bereit, sich kastrieren zu lassen.

Schülerin zu entführen versucht

Beängstigend: Ebenso beängstigend gestaltete sich der Prozess gegen einen 27-Jährigen, der Anfang Februar wegen Freiheitsberaubung verurteilt wurde. Der Mann hatte eine Schülerin auf der Toilette eines Gymnasiums in Nürtingen überfallen und versucht, das Mädchen in einer Sporttasche zu entführen. Zuvor hatte er das Opfer mit Klebeband umwickelt. Der Versuch scheiterte, der Mann wurde festgenommen und von der 4. Strafkammer zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Bis zum Ende des Prozesses blieb es völlig unklar, was er mit dem Mädchen hatte anstellen wollen. Reue oder Mitgefühl für sein Opfer waren bei dem 27-Jährigen nicht zu beobachten.

Kein Motiv gefunden

Höchststrafe: Im April belegte die 9. Strafkammer einen 30 Jahre alten Mann wegen heimtückischen Mordes mit der Höchststrafe: lebenslang. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, seine 21-jährige Bekannte und ehemalige Mitbewohnerin im September 2015 auf dem Pragfriedhof mit einem Tongefäß erschlagen zu haben. Der Angeklagte hatte die Bluttat bis zum Schluss bestritten. Der Hintergrund blieb im Dunkeln. „Es fehlt etwas Gravierendes: das Motiv“, so Vorsitzender Richter Wolfgang Hahn.

Familie ausgelöscht

Gewaltexplosion: Die 9. Strafkammer verhandelte auch den Fall eines 53-jährigen Mannes, der in Stuttgart-Riedenberg seine Familie ausgelöscht hatte. Der Angeklagte, der allen Beobachtern bis zuletzt Rätsel aufgab, hatte seine Frau und seinen 16-jährigen Sohn mit mehr als 80 Messerstichen getötet. Anschließend brachte er den Hund um. Das angebliche Motiv: Überforderung. „Damit lässt sich solch eine Tat nicht erklären“, so Richter Hahn. Der Mann müsse eine psychische Krankheit haben, eine bipolare affektive Störung, wie der Gutachter diagnostizierte. Das Urteil: 15 Jahre Gefängnis wegen Totschlags.

Serieneinbrecherin mit akademischen Hintergrund

Tragisch: Auf eine völlig andere Art und Weise tragisch war der Fall einer 35-jährigen Akademikerin, die im August als Serieneinbrecherin zu 21 Monaten verurteilt wurde. Die Frau, die einst Mathematik in Hohenheim studiert hatte, war reihenweise in Studentenzimmer, Gartenhäuser, Imbisse, Kindergärten und Seminarräume eingestiegen. Dort hatte sich entweder ins Bett gelegt oder sich an Müsli, Keksen und Orangensaft gütlich getan. Die wundersame Frau lebe in einer bizarren Wahnwelt, so der Gutachter. Ihre soziale Prognose sei „eine Katastrophe“. Sie wurde trotz des Urteils in der Psychiatrie untergebracht.

Psychologin getötet

Tragödie: Die meisten Tötungsdelikte finden im unmittelbaren Umfeld des Täters statt. So auch im Fall des 31 Jahre alten Kochs, der im November wegen Mordes an der Mutter seiner Verlobten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Mann hatte der Psychologin vorgeworfen, sie wolle ihn und ihre Tochter auseinanderbringen. Bei der Tat im Stuttgarter Osten, bei der er die 61-Jährige erstach, verletzte er seine schwangere Verlobte durch weitere Messerstiche schwer. Das ungeborene Kind überlebte.

Freispruch: Freisprüche sind selten – wohl auch deshalb, weil Polizei und Staatsanwaltschaft in der Regel gerichtsfest ermitteln. Im Fall um den Brandanschlag auf das Gebäude der Ditib-Moschee in Feuerbach reichten die Indizien und Beweise allerdings nicht aus. Die 3. Strafkammer sprach den 21-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes und der Brandstiftung frei. Mitte Dezember 2015 hatten fünf vermummte Personen Brandsätze durch die Fenster des Gebäudes geschleudert. Das dort wohnende Hausmeisterehepaar konnte sich unverletzt retten. Als Hintergrund der Brandattacke wird der kurdisch-türkische Konflikt vermutet.

Terrorprozess läuft noch

Exorzismus: Ein Prozess, bei dem es aus Angeklagtensicht um eine Dämonenaustreibung, aus Anklägersicht dagegen um Vergewaltigung und Körperverletzung geht, wird das Landgericht erneut beschäftigen. Die Hauptverhandlung war geplatzt, weil eine Richterin in den Mutterschutz gehen musste, ehe ein Urteil gefällt werden konnte. Ein Ehepaar hatte einen muslimischen Geistheiler aus Bosnien anreisen lassen, weil die Tochter seit Jahren unter Herzproblemen litt. Der 56-Jährige nahm seiner Aussage nach einen Exorzismus in mehreren Schritten vor. Unter anderem drehte der in seiner Heimat hochgeschätzte Teufelsaustreiber die Gebärmutter der jungen Frau. Der ungewöhnliche Prozess muss in diesem Jahr neu geführt werden.