Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann Foto: dpa

Der grün-rote Sparkurs bereitet vor allem der Justiz Kopfzerbrechen. Kann das SPD-geführte Ministerium doch auf eine Verschiebung der rigiden Auflagen hoffen? Die Grünen machen es spannend.

Der grün-rote Sparkurs bereitet vor allem der Justiz Kopfzerbrechen. Kann das SPD-geführte Ministerium doch auf eine Verschiebung der rigiden Auflagen hoffen? Die Grünen machen es spannend.

Stuttgart - Nach massiven Beschwerden von Richtern und Staatsanwälten über den Sparkurs der Regierung haben sich die Grünen zu Gesprächen bereiterklärt. Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann kann sich vorstellen, über eine Verschiebung der Sparauflagen für das SPD-geführte Justizressort zu reden. Sitzmann sagte in Stuttgart: „Das ist noch nicht vom Tisch, und wir werden bei Bedarf darüber diskutieren.“ Eine Verschiebung könne es aber nur in „begründeten Ausnahmefällen“ geben. Auch Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hatte Mitte Januar gewarnt, er sehe die Grenze der Belastbarkeit erreicht.

Daraufhin hatte das ebenfalls SPD-geführte Finanzministerium Stickelberger in die Schranken gewiesen und erklärt, dass jedes Ressort seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müsse. Am Montag sagte nun ein Sprecher von Finanzminister Nils Schmid (SPD): „Wir werden im Rahmen der Haushaltsberatungen für jedes Ressort die angemessenen Entscheidungen treffen.“ Die Reaktion aus dem Hause Stickelberger klang ähnlich: „Wir warten nun die Haushaltsberatungen ab, in denen dann gemeinsam Entscheidungen getroffen werden.“

Führende Justizvertreter hatten gegen die geplanten Einsparungen protestiert und vorgeschlagen, die Sparauflagen erst vom Jahr 2018 an umzusetzen. Dann sei wegen der Notariats- und Grundbuchamtsreform ohnehin mit erheblichen Stelleneinsparungen zu rechnen.

Jedes Ressort muss sparen

Die Bundesländer dürfen vom Jahr 2020 an grundsätzlich keine neuen Schulden mehr machen. Die grün-rote Landesregierung hat jedem Ressort eine Sparsumme auferlegt. Das Justizressort muss 2015 insgesamt 30 Millionen und 2016 rund 40 Millionen Euro dauerhaft streichen. Die Ministerien sollen bis zum Sommer klären, wo sie sparen wollen.

Sitzmann erläuterte, dass das Justizressort im Jahr 2015 einen Anteil von 0,95 Prozent seines Haushaltsvolumens einsparen solle - 2016 sollen es 1,55 Prozent sein. „Das halten wir für leistbar, ohne sicherheitsrelevante Probleme zu verursachen und ohne der Gerichtsbarkeit Schaden zuzufügen.“

Damit trat sie Befürchtungen der Präsidenten der sechs Obergerichte sowie der beiden Generalstaatsanwälte entgegen, die per Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gegen die geplanten Einsparungen protestiert und sich besorgt wegen der vom Kabinett festgelegten Sparziele für den Justizhaushalt geäußert hatten.

Sitzmann nannte Bedingungen für eine mögliche Verschiebung von Sparauflagen: „Es muss dargelegt werden, dass es ansonsten keine Einsparmöglichkeiten in diesem Ressort gibt und dass die Einsparungen im größeren Umfang später kommen.“ Denn die Haushaltskonsolidierung insgesamt lasse sich wegen der Schuldenbremse nicht verschieben.

Die Sparrunden könnten auch etwas Positives sein, meinte die Grünen-Politikerin. „Ich bin überzeugt, dass Haushaltskonsolidierung in allen Häusern ein Motor für Wandel und Veränderung ist.“