Geht das auch sonntags? Foto: Dmitry Kalinovsky / shutterstock.com

Der Rasen hört auch am Sonntag nicht auf zu wachsen. Aber darf man den Rasenmäher sonntags anschmeißen? Wir klären auf.

Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen verboten

Das Verbot für den Betrieb von Rasenmähern in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) festgelegt. Dort heißt es in § 7 Absatz 1 Nr. 1, dass unter anderem Rasenmäher und Rasentrimmer an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr in Wohngebieten nicht betrieben werden dürfen.

Dieses Verbot bezieht sich jedoch nicht auf Gewerbe- und Industriegebiete sowie Kern-, Dorf- oder Mischgebiete. Dort können je nach Gemeinde oder Stadt Ausnahmen für das Verbot von Sonntagsarbeit gelten. Beachten Sie daher immer auch die lokalen Bestimmungen.

Neben der Geräte- und Maschinenverordnung verbieten aber auch die Feiertagsgesetze der Bundesländer öffentlich wahrnehmbare Arbeiten, welche die Ruhe des Tages stören können. In manchen Bundesländern ist daher sonntags lediglich leichte Gartenarbeit gestattet. Das Mähen mit einem geräuscharmen Handrasenmäher könnte also unter Umständen gestattet sein.

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Droht ein Bußgeld, wenn ich sonntags den Rasen mähe?

Ja, wenn Sie sonntags entgegen des allgemeinen Verbots und ohne Sondergenehmigung Ihren Rasen mähen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des BImSchV. In einem solchen Fall müssen Sie je nach Bundesland voraussichtlich mit einem Bußgeld zwischen 50 und 2500 € rechnen. In Einzelfällen kann die Geldbuße sogar bis zu 50.000 € betragen.

In Baden-Württemberg kann das Bußgeld laut aktuellem Bußgeldkatalog zum Beispiel auf eine Summe zwischen 50 und 1500 € angesetzt werden. In Bayern oder Niedersachsen dagegen können bis zu 2500 € Strafe bei Zuwiderhandlung anfallen. Wer in Brandenburg sonntags seinen Rasen mäht, muss bis zu 1000 € Strafe zahlen.

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Was, wenn der Nachbar trotzdem am Sonntag den Rasen mäht?

Wie oben bereits erwähnt, stellt das Rasenmähen am Sonntag eine Ordnungswidrigkeit dar. Insofern können Sie zunächst versuchen, den Lärmverursacher freundlich auf sein Vergehen hinzuweisen. Das Umweltbundesamt empfiehlt in einer solchen Situation, gegebenenfalls auch mit anderen Nachbarn zu sprechen, die sich ebenfalls gestört fühlen könnten. Sieht der Störenfried sein Vergehen nicht ein, ist es Ihr Recht, das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen.

Wann darf man Rasenmähen?

An Werktagen dürfen Sie in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr Ihren Rasen mähen. Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen jedoch auch an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, es gelten die im BImSchV genannten Ausnahmen. Zusätzlich gilt es, eventuelle Ruhezeiten einzuhalten, die von den Gemeinden oder Städten festgelegt werden können. Auch Hausordnungen können gesonderte Ruhezeiten beinhalten, die Sie berücksichtigen müssen.

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