Wolfgang Niersbach (r), ehemaliger Präsident des Deutschen Fussballbundes (DFB), und seine Anwälte treffen am Bundesstrafgericht in Bellinzona ein. Foto: dpa/Samuel Golay

Der in der Schweiz angeklagte Ex-Präsident des Deutschen Fußballbundes (DFB), Wolfgang Niersbach, ist wegen eines Coronavirus-Verdachtsfalls in seinem Umfeld in Quarantäne gegangen. Ende April verjährt das Delikt.

Bellinzona - Der Sommermärchen-Prozess um eine fragwürdige Millionenüberweisung des Deutschen Fußball-Bundes in der Schweiz droht wegen der Coronavirus-Pandemie zu platzen. Am Donnerstag begab sich einer der Angeklagten, der Ex-Präsident des Deutschen Fußballbundes (DFB) Wolfgang Niersbach (69), wegen eines Coronavirus-Verdachtsfalls in seinem Umfeld in Quarantäne. Die vorsitzende Richterin des Bundesstrafgerichts in Bellinzona unterbrach das Verfahren daraufhin. Einen Wiederaufnahmetermin nannte sie nicht. Ende April verjährt das Delikt. Wenn bis dahin kein Urteil gesprochen ist, wird das Verfahren eingestellt.

Niersbachs Anwalt sagte vor Gericht, in der Schule von dessen Stiefsohn in München sei ein Verdachtsfall aufgetreten. Er habe vor seiner Reise in die Schweiz am Dienstag eigen Kontakt mit dem Jungen gehabt. Seine Lebenspartnerin sei von ihrem Arbeitgeber nach Hause geschickt worden. Deshalb sei auch Niersbach in Quarantäne gegangen.

Niersbach steht zusammen mit den früheren DFB-Funktionären Theo Zwanziger (74) und Horst R. Schmidt (78) sowie dem Ex-Generalsekretär des Fußball-Weltverbandes FIFA, Urs Linsi (70) vor Gericht.

DFB ist Nebenkläger

Es geht um eine Überweisung des DFB an die FIFA am 27. April 2005. Die 6,7 Millionen Euro wurden als Beitrag zu einer geplanten Galaveranstaltung bei der deutschen Fußball-WM 2006 deklariert. Sie gingen aber an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Der hatte dem damaligen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer, gegen den wegen seines schlechten Gesundheitszustandes ein abgetrenntes Verfahren läuft, 2002 ein Darlehen in dieser Höhe gewährt und die Rückzahlung verlangt.

Das geliehene Geld landete 2002 auf Konten, die dem ehemaligen und lebenslang gesperrten FIFA-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam in Katar zugerechnet werden. Wofür das Geld verwendet wurde, ist unklar. Beckenbauer ist als Zeuge geladen. Bin Hammam wurde nicht belangt.

Zwanziger, Schmidt und Linsi wird Betrug, Niersbach Gehilfenschaft zum Betrug vorgeworfen. Zwanziger und Schmidt hatten Atteste vorgelegt und waren nicht vor Gericht erschienen. Alle Angeklagten haben die Vorwürfe bestritten. Der DFB ist Nebenkläger. Er prüft, ob er im Fall eines Schuldspruchs Schadenersatz verlangen kann.