Am besten beschäftigt man sich schon während der Schwangerschaft mit der finanziellen Situation nach der Geburt, denn die Beschaffung der nötigen Dokumente dauert. Foto: Rostislav Sedlacek/Adobe Stock

Damit das Babyglück keine Geldprobleme auslöst: Staatliche Leistungen und steuerliche Änderungen, die werdende Eltern kennen sollten

Stuttgart - Fast 800 000 Kinder wurden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr in Deutschland geboren. Für die Eltern bedeutet das Babyglück den Beginn einer überaus turbulenten Zeit – auch in finanzieller Hinsicht. Denn meist wird das Geld spürbar knapper, wenn aus einem Paar eine Familie wird. Andererseits gibt es staatliche Leistungen wie Kinder- und Elterngeld sowie verschiedene steuerliche Änderungen, die man kennen sollte.

Für wen gibt es Elterngeld – und wie lange?

Mütter und Väter, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um ihre Neugeborenen in deren 14 ersten Lebensmonaten zu betreuen, haben Anspruch auf Elterngeld, eine Familienleistung, die das Einkommen während der Betreuungszeit teilweise ersetzen soll. In der klassischen Variante, dem sogenannten Basis-Elterngeld, erhalten die Eltern zwei Drittel des wegfallenden Nettoeinkommens - mindestens 300 und höchstens 1800 Euro pro Monat. Familien mit mehr als einem Kind können zudem einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser beträgt zehn Prozent des errechneten Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Der Bonus wird allerdings nur gezahlt, so lange das ältere Geschwisterkind jünger als drei Jahre ist. Wird es während des Bezugszeitraums älter, fällt der Bonus weg. Der Weg zum Elterngeld ist nicht ganz unkompliziert: Beantragt werden muss das Elterngeld beim Kreis oder der kreisfreien Stadt. Auf den entsprechenden Internetseiten können sich Mütter und Väter die nötigen Dokumente herunterladen. Beigefügt werden muss eine Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise der vergangenen zwölf Monate sowie eine Bescheinigung von Krankenkasse und Arbeitgeber über Mutterschaftsgeld und Zuschüsse während der Mutterschaftsfrist. Die Beschaffung der ganzen Dokumente kann junge Eltern schon mal an den Rand des Wahnsinns treiben – sie sind deshalb gut beraten, sich bereits vor der Geburt soweit es geht darum zu kümmern.

Was hat es mit dem Elterngeld Plus auf sich?

Bei dieser etwas komplizierteren Spielart des Elterngeldes ist die Idee, dass Mütter und Väter zur Betreuung ihres Nachwuchses beruflich zwar kürzertreten, aber sich nicht völlig aus dem Job zurückziehen. Sie können die 14 Monate Elternzeit, die ihnen zustehen, aufteilen und mit Teilzeitarbeit kombinieren, um so länger in den Genuss der staatlichen Zahlungen zu kommen. Ein klassischer Elterngeldmonat kann in zwei Elterngeld-Plus-Monate gesplittet werden. Die Höhe des Elterngeld Plus liegt bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Auch Kombinationen zwischen Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus sind möglich. So kann etwa ein Elternteil in den ersten zehn Monaten komplett Elterngeld beziehen und die verbliebenen vier Monate können dann als Elterngeld Plus genommen werden. Dann können beide Elternteile wieder zu 50 Prozent arbeiten und gleichen die wegfallenden Stunden durch Elterngeld Plus aus. Der Clou: Mütter und Väter, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen, erhalten einen Bonus von jeweils vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten, wenn beide in der Zeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. So lässt sich der Elterngeld-Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate strecken.

Wie viel Kindergeld steht mir zu?

Die gute Nachricht für alle Eltern: Zum 1. Juli dieses Jahres hat der Staat das Kindergeld um 10 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind werden nun monatlich 204 Euro gezahlt (statt zuvor 194 Euro), beim dritten Kind zahlt der Staat 210 Euro (zuvor 200 Euro) und für jedes weitere Kind gibt es 235 Euro Kindergeld (vorher 225 Euro). Familien mit mehr als einem Kind erhalten zusätzlich zum Elterngeld noch einen Geschwisterbonus. Voraussetzung: Im Haushalt leben mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren. Dann wird das Elterngeld um 10 Prozent erhöht. Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr – beziehungsweise bis zum 25. für Kinder in der Ausbildung. Es landet allerdings nicht automatisch nach der Geburt auf dem Konto, sondern muss beantragt werden. Zuständig sind dafür die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Eine Ausnahme gilt für Angehörige des öffentlichen Dienstes: Diese beantragen ihr Kindergeld direkt bei ihrer Dienststelle.

Wie hängen Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?

Bei der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob das Kindergeld ausreicht, damit das vom Staat garantierte Existenzminimum der Kinder steuerfrei bleibt. Erreicht das Kindergeld nicht die steuerliche Wirkung der Freibeträge für Kinder, so werden diese Freibeträge vom Einkommen abgezogen und das bereits erhaltene Kindergeld wird verrechnet. Derzeit liegt der Freibetrag bei 3810 Euro pro Elternteil und Kind, also insgesamt 7620 Euro. Wenn das Kindergeld höher war als es die steuerliche Wirkung der Freibeträge gewesen wäre, dürfen die Eltern diesen Mehrbetrag dennoch behalten. Er dient dann der Familienförderung – diese Regelung kommt in erster Linie kinderreichen Familien mit niedrigem Einkommen zugute. Das Finanzamt wählt immer die Alternative, die für die Eltern die Beste ist – „Günstigerprüfung“ heißt das in der Fachsprache. Anspruch auf den Steuerfreibetrag haben die Eltern, so lange es einen Anspruch auf Kindergeld gibt. Das bedeutet aber auch: Eltern sollten – auch wenn sie schon wissen, dass für sie der Kindersteuerfreibetrag zum Zuge kommt – das Kindergeld in jedem Fall beantragen.

Welche Betreuungskosten kann man steuerlich geltend machen?

Wer sein Kind in eine Betreuungseinrichtung gibt, kann Geld vom Staat zurückbekommen. Dafür heißt es: Belege aufbewahren! Zwei Drittel der Kosten für die Betreuung, maximal jedoch 4000 Euro, können geltend gemacht werden. Die Finanzämter akzeptieren die Kosten für die Unterbringung in Kindergärten, Krippen, Horten sowie bei Tagesmüttern. Auch Haushaltshilfen, die die Kinder mitbeaufsichtigen, können dazu zählen. Nicht berücksichtigt werden dagegen beispielsweise die Kosten für den Musikunterricht, den Sportverein, Nachhilfestunden oder die Verpflegung des Kindes.

Wie kann man bei Vorsorge-Beiträgen sparen?

Trotz der vielfältigen staatlichen Unterstützung sind die finanziellen Einbußen nach der Geburt eines Kindes für viele Eltern spürbar. Wer jetzt über Sparmaßnahmen nachdenkt, sollte aber nicht kurzsichtig handeln. Bestehende Verträge für die Altersabsicherung wie etwa Lebensversicherungen, Riester-Verträge oder Investmentsparpläne mögen in der akuten Situation zwar erst mal als zusätzlicher Ballast erscheinen – kurzerhand auszusteigen ist aber keine gute Idee. Denn Altersvorsorge-Produkte müssen nicht gleich gekündigt werden, wenn es finanziell mal knapper wird. Möglich ist es meist auch, die Beitragszahlungen zeitweise zu unterbrechen oder beitragsfrei zu stellen. Dabei bleibt dann das bisher angesparte Guthaben erhalten und wird weiter verzinst – und wenn sich die finanzielle Lage beruhigt hat, kann man die Beitragszahlungen wieder aufnehmen.