Die zerstrittene AfD-Fraktion aus Bernd Klingler (hinten), Eberhard Brett, Heinrich Fiechtner und Lothar Maier (v. li.) muss für ihr Handeln keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Nachdem AfD-Stadtrat Heinrich Fiechter von seinen Fraktionskollegen für den Mandatsverzicht Geld geboten worden sein soll, stellt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein: Ein Rechtsbruch liege hier nicht vor.

Stuttgart - Geld im Gegenzug für einen Mandatsverzicht - so wollten Stuttgarter AfD-Gemeinderäte angeblich ihren Kollegen Heinrich Fiechtner loswerden. Der Vorgang wird allerdings keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart leitete nach eigenen Angaben vom Donnerstag kein Ermittlungsverfahren ein. Es stand der Vorwurf im Raum, AfD-Gemeinderäte hätten Fiechtner Geld dafür angeboten, damit dieser sein Mandat niederlege. Dabei soll es um rund 30 000 Euro gegangene sein. Die Prüfung des Vorgangs habe aber ergeben, dass es keinen Anfangsverdacht für eine Straftat gebe, teilten die Ermittler mit.

Alleine der Versuch der Untreue sei nicht strafbar

Der Tatbestand der Bestechung von Mandatsträgern treffe nicht zu, da ein bloßer Mandatsverzicht nicht davon erfasst sei. Eine Bestechung läge etwa dann vor, wenn Entscheidungen von Politikern beeinflusst werden sollten, erklärte der Sprecher. Das sei hier nicht der Fall. Auch der Anfangsverdacht der Untreue sei nicht erfüllt, da es sich in den Medienberichten über den Vorgang ausdrücklich um „Überlegungen“ gehandelt habe, Fiechtner Geld für einen Mandatsverzicht zu geben. Der Versuch der Untreue sei nicht strafbar. Deshalb hatte auch eine Strafanzeige, die den Ermittlern vorlag, keinen Erfolg.

Fiechtner hatte im November 2017 die AfD-Landtagsfraktion und auch die Partei verlassen, weil er beiden einen Rechtsruck vorhält. Der Stuttgarter Ratsfraktion war er treu geblieben.