Foto: Nicola Fioravanti

Manchmal stinkt’s zum Himmel - und trotzdem will niemand wahrhaben, dass etwas faul ist. Doch es gibt immer wieder Menschen, die den Mund aufmachen und Missstände anprangern. Oft genug mit folgenschweren Konsequenzen.

Brüssel/München - Martin Porwoll hat seinen Chef in den Knast gebracht und damit Menschenleben gerettet. Er ist ein Whistleblower - und wie viele Hinweisgeber hat er einen hohen Preis bezahlt: Seine Glaubwürdigkeit wurde lange angezweifelt, er verlor seinen Job, wird bis heute auch als Verräter und Nestbeschmutzer gesehen. Dennoch sind Ermittler auf Menschen wie Porwoll angewiesen; gerade bei Wirtschaftskriminalität haben die Fahnder sonst kaum eine Chance. Unter welchen Umständen Whistleblower „singen“ dürfen, ist jetzt auch Thema auf EU-Ebene - und könnte entscheidend dafür sein, ob Verbrechen künftig ans Licht kommen oder weiter vertuscht werden.

Bei Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben. Nicht immer sind die Fälle so spektakulär wie der von Edward Snowden, der als ehemaliger US-Geheimdienstler die NSA-Affäre aufgedeckt hat.

Martin Porwoll zum Beispiel konnte als kaufmännischer Leiter einer Großapotheke nachweisen, dass sein Chef Krebsmedikamente panscht. Unter den rund 100 Mitarbeitern in der Bottroper Apotheke gab es schon länger entsprechende Gerüchte. Da Porwoll Zugang sowohl zu den Einkaufsunterlagen als auch zu den Abrechnungsdaten hatte, wurde ihm schnell klar: Da stimmt etwas nicht. Würden alle Patienten ihre verordneten Dosen tatsächlich bekommen, hätten wesentlich größere Mengen der teuren Wirkstoffe eingekauft werden müssen.

Klare Regelungen gefordert

„Wenn ich eine Rechnung in meinem Leben eine Million Mal nachgerechnet habe, dann diese“, erzählt der studierte Volkswirt. Doch am Ende war er sich so sicher, dass er eine Anzeige wagte - und damit das „externe Whistleblowing“ betrieb. Das ist juristisches Glatteis, denn als Arbeitnehmer hat man nicht nur Loyalitätspflichten, sondern darf auch keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verraten.

Damit es endlich klare Regelungen gibt, will Brüssel nun einen Rahmen vorgeben. Über den Inhalt der EU-Richtlinie wurde kräftig gerungen: Im Kern ging es um die Frage, ob sich Hinweisgeber zuerst an Stellen innerhalb ihres Unternehmens oder ihrer Behörde wenden müssen und erst nach einer mehrmonatigen Wartefrist Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden informieren dürfen.

Für das deutsche Whistleblower-Netzwerk ist diese „Stufenfolge“ völlig inakzeptabel. Die Vorsitzende Annegret Falter plädiert vehement dafür, den direkten Gang an externe Stellen zu ermöglichen: „Es wird immer auch ein paar Ausnahmeregelungen geben, zum Beispiel wenn unmittelbar Menschenleben gefährdet sind. Doch nicht jeder potenzielle Whistleblower ist in der Lage zu beurteilen, ob das, was er der Staatsanwaltschaft mitteilen will, unter eine dieser Ausnahmeregelungen fällt.“

Zumal je nach Studie ohnehin um die 90 Prozent aller Hinweisgeber versuchen, zunächst intern für Abhilfe zu sorgen. Und der Rest hat oft gute Gründe, nicht auf die Aufklärung durch seine Vorgesetzten zu vertrauen. „Dass jeder interne Whistleblower zwangsläufig Adressat von Vergeltung wird, kann man anhand der Daten nicht sagen“, erläutert der auf das Thema spezialisierte Jurist Nico Herold von der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Interne Meldesysteme

„Aber das Risiko besteht immer, und es steigt mit der Art und dem Ausmaß des Missstandes, speziell wenn es strukturelle oder systemische Verfehlungen sind. Und es steigt, je länger man intern am Ball bleibt.“ Die Folge: Der in die Enge getriebene Mitarbeiter wendet sich irgendwann nach außen.

Einer Studie der Ethics & Compliance Initiative aus dem Jahr 2016 zufolge erfährt die Hälfte aller Hinweisgeber in Deutschland Vergeltungsmaßnahmen. Das kann von Mobbing über Aufgabenentzug und Versetzungen bis zur Diskreditierung der eigenen Person oder fadenscheinigen Kündigung gehen.

Mittlerweile haben viele, vor allem große Unternehmen ausdifferenzierte interne Meldesysteme eingerichtet - auch, um damit die Hoheit über die brisanten Informationen zu behalten. Einer Studie des Wirtschaftsprüfers KPMG zufolge erhielten je rund ein Fünftel der Firmen darüber entscheidende Hinweise zur Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen - oder entdeckten solche erst aufgrund eines anonymen Hinweises.

Fragt man jedoch nach konkreten Beispielen, weichen die Firmen aus. Verständlich: Ein Interesse daran, dass Verfehlungen öffentlich bekannt werden und damit auch in die Hände von Staatsanwälten geraten, hat grundsätzlich kein Betrieb - wenn er nicht sogar direkt von den kriminellen Machenschaften seiner Mitarbeiter profitiert.