Silvio Berlusconi kommt aus den juristischen Scharmützeln nicht heraus. Foto: AP

Medienberichten zufolge muss der frühere italienische Ministerpräsident Berlusconi womöglich wieder vor Gericht. Es geht um Zeugenbestechungen im Zusammenhang mit den berüchtigten Bunga-Bunga-Partys.

Rom - Italiens Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconimuss sich italienischen Medienberichten zufolge von Februar an wieder vor Gericht verantworten. Dem 81-Jährigen werde vorgeworfen, einem Pianisten für eine Falschaussage in dem spektakulären Prozess um die „Bunga Bunga Partys“ in seiner Villa Arcore bei Mailand 2013 monatlich 3000 Euro gezahlt zu haben, wie die Nachrichtenagentur Ansa am Donnerstag unter Berufung auf das Gericht in Siena berichtete. Demnach soll der Prozess am 1. Februar starten.

Ein weiteres Verfahren in Sachen Zeugenbestechung soll bereits im Januar vor einem Gericht in Mailand beginnen, wo sich Berlusconi laut „Corriere della Sera“ mit mehr als 20 weiteren Angeklagten verantworten muss. Mehreren Tänzerinnen und Showgirls werden dabei Falschaussagen gegen Bezahlung vorgeworfen.

Die Vorwürfe der Zeugenbestechung sind nicht neu: Die Staatsanwaltschaft hatte schon nach dem Ende des Prozesses, der 2015 mangels Beweisen in letzter Instanz mit einem Freispruch endete, vermutet, dass Berlusconi Zeugen mehr als zehn Millionen Euro gezahlt haben soll, um Aussagen zu seinen Gunsten zu machen.

Vorwurf: Sex mit minderjährigen Prostituierten

Dem dreimaligen Regierungschef war damals Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Außerdem war Berlusconi angeklagt, bei den „Bunga Bunga Partys“ Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben, darunter mit der Tänzerin „Ruby“.

Sechs Jahre nach dem Ende seiner skandalgeprägten Amtszeiten nimmt der 81-Jährige derzeit wieder Einfluss auf die italienische Politik. Ginge es nach ihm, würde er für seine konservative Partei Forza Italia wieder für das Amt des Ministerpräsidenten antreten. Berlusconi darf bis 2019 allerdings keine politischen Ämter annehmen, wogegen er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagte. Wann die Große Kammer über die Beschwerde entscheidet, ist noch unklar.