Wie der Jahreswechsel wird? Die Fellbacher Feuerwehr hält sich bereit.Foto:Gottfried Stoppel Foto:  

Darf man an Silvester böllern? Wird kontrolliert? Der Fellbacher Ordnungsamtsleiter Peter Bigalk und die Polizei klären die wichtigsten Fragen.

Fellbach/Rems-Murr-Kreis - Es scheint, als verhalte sich die Mehrzahl der Bürger in Bezug auf die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen vernünftig. Schon an Weihnachten registrierte die Polizei im Rems-Murr-Kreis keine nennenswerten Verstöße. Auch für die Silvesternacht geht man davon aus, dass die Regeln eingehalten werden. Welche gelten, erklärt der Fellbacher Ordnungsamtsleiter Peter Bigalk.

Wird in der Stadt kontrolliert?

„Ja“, sagt Peter Bigalk, „wir sind unterwegs.“ Damit meint er alle vier Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes sowie die Beamten der Polizei. Das gilt auch oder insbesondere für Silvester: Erlaubt sind höchstens Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Zudem darf man nach 20 Uhr sein Grundstück nicht mehr verlassen – ganz gleich, ob man das Feuerwerk bestaunen oder mit Freunden anstoßen will.

Darf an Silvester geböllert werden?

Im öffentlichen Raum ist es in diesem Jahr verboten, Pyrotechnik abzubrennen. Ausnahme: böllern auf dem eigenen Grundstück. Auch hier werden Ordnungsdienst und Polizei kontrollieren. Ohnehin warnen Feuerwehr und Rettungskräfte seit Jahren davor, Altbestände aus dem Keller zu zünden – die Lagerung könne Böller und Raketen so beschädigen, dass sie unkontrolliert explodieren.

Darf man Pyrotechnik kaufen?

Nein, es gilt das Verkaufsverbot von Knallkörpern. Einzige Ausnahme sind laut Peter Bigalk Waren der Kategorie 2 – also Tischfeuerwerk oder Vulkane. Hintergrund des Böllerverbotes ist nicht etwa die Gefahr, sich beim gemeinsamen Böllern mit dem Coronavirus zu infizieren. Es geht vielmehr darum, die Krankenhäuser und Notaufnahmen nicht zusätzlich mit Verletzten zu belasten. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich beim Böllern viele Menschen verletzen. „Deshalb kontrollieren wir an den üblichen Stellen.“ Bei Verstößen komme der Verkäufer in Konflikt mit dem Gewerberecht.

Rechnet man mit Verstößen?

Nein. „Ich gehe davon aus, dass die Leute sich an die Beschränkungen halten“, sagt Bigalk, „man wird sich in diesem Jahr wohl von Balkon zu Balkon zuprosten.“ Die Polizei will sich dagegen nicht festlegen: „Weihnachten und Silvester sind nicht vergleichbar. So etwas gab es noch nie“, sagt ein Polizeisprecher. Bedeutet: Die Ordnungskräfte sind auf der Hut und „appellieren an die Vernunft der Bürger“.

Darf ich im Schrebergarten feiern?

Nein. Die eigene Terrasse, der Balkon, der Vorgarten oder ein Gartenanteil am Wohnhaus sind erlaubt, beim abgelegenen Gartengrundstück schlägt die Corona-Verordnung zu: Auch an Silvester ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ab 20 Uhr ohne triftigen Grund verboten. Und das gilt auch fürs Stückle.

Wie hoch fallen die Geldbußen aus?

Wer es genau wissen will: Ein Verstoß gegen das Abbrennverbot aus Paragraf 1 e Absatz 2 der Corona-Verordnung des Landes vom 16. Dezember stellt nach Paragraf 19 Nummer 7 derselben Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Für das Abbrennen von Pyrotechnik gilt laut Bußgeldkatalog des Landes vom 17. Dezember ein Bußgeldrahmen zwischen 50 und 1000 Euro. Der Regelsatz beträgt 100 Euro.

Was erwartet die Feuerwehr?

Dass das Verkaufsverbot für Knallkörper und Raketen für eine stille Nacht zum Jahreswechsel sorgen wird, glaubt in Brandschutzkreisen niemand. In Stuttgart werden Befürchtungen laut, dass es eher noch gefährlicher zugeht, wenn die Menschen an Silvester den eigenen Balkon als Abschussrampe nutzen. Der freilich gilt schon wegen der Nähe zu Dachdämmung und Rollladenkasten alles andere als sicher. Schon vor Jahresfrist musste die Feuerwehr in Fellbach zu einem Balkonbrand ausrücken – weil eine verirrte Silvesterrakete das Sitzkissen eines Gartenstuhls auf einem Balkon in der Bruckstraße in Brand gesteckt hatte – und Bewohner nicht zu Hause waren.