Was tun mit entlassenen Sextätern, wenn sie nicht mehr hinter Gittern sind? Foto: dpa

Bundesregierung leitet Reform ein. Dadurch soll ein bessere Überwachung möglich sein.

Stuttgart/Berlin -  Gefährliche Sextäter, die aus dem Gefängnis entlassen werden müssen, sollen bald in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden können.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Gesetzesänderung zur Reform der Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) begrüßte das Vorhaben, denn im Südwesten ist das Problem mit entlassenen Sextätern besonders groß. Aufgrund einer ungewöhnlich großzügigen Entlassungspraxis des OLG Karlsruhe sind in den vergangenen Monaten neun Straftäter auf freien Fuß gekommen, die rund um die Uhr von der Polizei überwacht werden müssen. Das Gericht berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, das eine rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für Unrecht erklärt hatte.

"Wir machen alles, was rechtlich möglich ist"

Nach Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes können die neun Entlassenen daraufhin untersucht werden, ob sie aufgrund einer psychischen Störung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Dann dürften sie in speziellen psychiatrischen Einrichtungen untergebracht werden, die das Land erst noch schaffen muss. Das Gesetz könnte auch Anwendung finden bei etwa 25 weiteren Strafätern, die in den kommenden Jahren im Südwesten wegen des Straßburger Urteils wohl ebenfalls aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.

Experten gehen allerdings davon aus, dass nur bei einem geringen Teil der Betroffenen eine psychische Störung im Sinne des Gesetzes nachgewiesen werden kann. Dann aber könnten sie ab kommenden Jahr wenigstens durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden, was die Polizei entlasten würde. Auch diese Möglichkeit wird durch das neue Bundesgesetz geschaffen. "Wir machen alles, was rechtlich möglich ist, um die Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten", versprach Goll.

In die neuen psychiatrischen Einrichtungen sollen auch jene Straftäter kommen, die derzeit noch in nachträglicher Sicherungsverwahrung sitzen. Diese wird nämlich abgeschafft. Statt dessen werden den Richtern mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben, bereits zum Zeitpunkt des Urteils eine Sicherungsverwahrung zu ermöglichen.