Eine der Möglichkeiten, potenzielle Gefährder in Schach zu halten: Die elektronische Fußfessel Foto: dpa

Das neue Polizeigesetzwirkt bisher noch nicht. Trotzdem wardie Novelle nötig.

Stuttgart - as darf die Polizei? Wenn es um Terrorabwehr geht, erlaubt der Gesetzgeber mittlerweile ziemlich viel. Der Landtag hat vor gut einem Jahr ein Polizeigesetz verabschiedet, das tiefe Einschnitte in die Freiheitsrechte zulässt, sobald auch nur der Verdacht besteht, jemand könnte einen Anschlag planen. Elektronische Fußfesseln gehören dazu, auch ein Kontakt- und Aufenthaltsverbot. Vor allem aber dürfen die Beamten die Telekommunikation mitverfolgen – auch dann, wenn diese über Whatsapp und andere digitale Dienste läuft. Rieger

In der Praxis allerdings greift die Polizei bis jetzt so gut wie nie zu diesen Instrumenten. War also die Eile, zu der Innenminister Thomas Strobl gedrängt hatte, gar nicht gerechtfertigt? Hätte er nicht warten können, bis eine Software für die digitale Überwachung verfügbar ist? Solche Fragen stellen sich leicht, wenn an der Terrorfront gerade Ruhe herrscht. Größere Anschläge hat es in den letzten Monaten, Gott sei Dank, nicht gegeben. Doch die Gefahr ist nicht gebannt: Aktuell geht das Land von hundert islamistischen Gefährdern aus. Die Verschärfung des Polizeigesetzes war also richtig – auch wenn die Instrumente noch nicht benötigt werden. Ihr sparsamer Einsatz zeigt im Übrigen, dass die Kontrolle durch die Gerichte funktioniert: Die Eingriffe sind heikel und sollen nicht zum Alltag gehören.