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Ein brutaler Vergewaltiger, der noch immer als sehr gefährlich eingestuft wird, bleibt nach einem höchstrichterlichen Urteil auf freiem Fuß.

Karlsruhe - Ein brutaler Vergewaltiger, der noch immer als sehr gefährlich eingestuft wird, bleibt nach einem höchstrichterlichen Urteil auf freiem Fuß. Die Anwohner sind entsetzt, Politiker alarmiert.

Soll der Gesetzgeber die Sicherungsverwahrung vereinfachen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat es am Mittwoch abgelehnt, gegen den 58-jährigen Karl D. nachträglich Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dies sei aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich. Die Bürger im nordrhein-westfälischen Heinsberg, wo der Sextäter seit zehn Monaten wohnt, reagierten empört und nannten das Urteil einen "Schlag ins Gesicht", Politiker forderten eine Verschärfung der Gesetze. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) sprach gegenüber unserer Zeitung von "zu hohen Hürden" für die Beantragung nachträglicher Sicherungsverwahrung. Die BGH-Entscheidung sei ein "hinreichend deutliches Warnsignal, dass gesetzgeberisch gehandelt werden muss". Es existierten Lücken, die es zu schließen gelte, so Goll weiter.

Zugleich zeigten Fälle wie dieser, wie wichtig es sei, entlassene Sextäter "auf dem Radar" zu behalten. Diese Aufgabe soll die Polizei in Baden-Württemberg ab April übernehmen. Die deutsche Polizeigewerkschaft erklärte jedoch, sie habe keine Kapazitäten, um alle gefährlichen Sextäter rund um die Uhr zu überwachen, wie dies bei Karl D. seit Monaten praktiziert wird. Deshalb müsse der Gesetzgeber tätig werden.

Der entlassene Sextäter hatte insgesamt rund 20 Jahre in Haft gesessen, weil er in den achtziger und neunziger Jahren insgesamt drei Mädchen auf besonders grausame Art vergewaltigt hatte. Allerdings wurde nie eine anschließende Sicherungsverwahrung gegen ihn verhängt, weil dies damals angeblich nicht möglich gewesen sei und auch nicht für nötig erachtet wurde. Dies nun nachträglich zu tun, sei aber auch nicht möglich, so der BGH. Dafür brauche es "neue Tatsachen". Die Prognosen zweier Gutachter, die Karl D. eine hohe Gefährlichkeit bescheinigen, reichten dem Gericht zufolge dafür nicht aus.

Karl D. war im März 2009 entlassen worden und wohnt seitdem bei seinem Bruder in Heinsberg-Randerath. Bereits damals protestierten die Bürger des kleinen Ortes.