Im Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart gibt es Gewerbescheine, die für eine Gewerbe-Anmeldung nötig sind. Foto: @Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart

Wer sich in Stuttgart und Region mit einer Idee selbstständig machen möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Dabei gilt es, wichtige Dinge zu beachten. Die wichtigsten Punkte haben wir hier zusammengefasst.

Stuttgart - Wer sich beruflich sebstständig machen und auch Gewinne erzielen will, muss ein Gewerbe anmelden. Dazu ist ein Gewerbeschein nötig, der beim zuständigen Gewerbeamt im Wohnort erhältlich ist.

Doch ab wann muss überhaupt ein Gewerbe angemeldet werden?

Dafür gibt es folgende Regularien: Immer, bevor eine geschäftliche Tätigkeit aufgenommen wird, sollte eine Gewerbeanzeige beantragt werden. Dann erst darf mit der Kundenakquise begonnen und erste Verträge mit Lieferanten geschlossen werden. Wenn also (erstmals) ein Gewerbebetrieb aufgenommen wird, der Betrieb von außerhalb nach Stuttgart verlegt wird oder ein Betrieb durch Kauf oder Pacht von einem anderen übernommen wird, muss die Anmeldung erfolgen. Falls das Gewerbe verspätet angezeigt wird, kann es eine Geldstrafe geben.

Auch wenn sich die Rechtsform ändert, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel ein Einzelunternehmen in eine juristische Person umgewandelt werden soll.

Wo gibt es einen Gewerbeschein?

Den Gewerbeschein gibt es in der zuständigen Behörde der Stadt – oder im Gewerbeamt. In Stuttgart ist die Beantragung beim Gewerbeamt möglich. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Stadt Stuttgart.

Die Gewerbeanzeige – also An-, Um- oder Abmeldung – kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Ansonsten benötigt eine mit der Gewerbeanzeige beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht des Gewerbetreibenden und dessen Ausweis. Eine persönliche Gewerbeanzeige wird vom Amt grundsätzlich sofort bestätigt. Schriftlich erstattete Gewerbeanzeigen werden laut Amt innerhalb von drei Tagen bearbeitet.

Welche Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig?

Eine große Anzahl an Tätigkeiten ist jedoch erlaubnispflichtig, und das Gewerbeamt prüft vorab, ob notwendige Voraussetzungen erfüllt sind, um einen Gewerbeschein beantragen zu können. Zu den häufigsten gehören zum Beispiel Makler, Bewacher, Versteigerer, Pfandleiher, Gastwirte sowie Versicherungsvermittler und -berater, aber auch Arbeitnehmerüberlassung, Güterkraftverkehr oder Taxiunternehmen.

Bei der Anmeldung einer handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeit ist ein Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer nötig. Sobald eine erlaubnispflichtige Arbeit angemeldet wird, muss dem Amt eine Erlaubnisurkunde vorgelegt werden. Bei einer überwachungspflichtigen Tätigkeit müssen das Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen.

Welche Berufe sind überwachungspflichtig?

Überwachungspflichtige Berufe sind zum Beispiel, wenn folgendes angekauft oder verkauft wird: Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeuge und Fahrräder oder Edelmetalle. Auch, wer eine Auskunftei oder Detektei eröffnen will, zählt laut Amt zu den überwachungspflichtigen Gewerben, die besondere Auflagen erfüllen müssen. Die gilt auch für Reisebüros sowie die Vermittlung von Unterkünften.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Stuttgart?

Der Schein kostet derzeit in Stuttgart 42 Euro. Meldet ein Existenzgründer sein Gewerbe an, werden über die Gewerbebehörde Stuttgart auch die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, das Finanzamt, das Registergericht und die Berufsgenossenschaften informiert.

Zur Gewerbeanmeldung benötigen Existenzgründer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und – falls nötig – die Vereins-, Handels-, oder Genossenschaftsregisterauszüge. Dies ist jedoch nur bei erlaubnispflichtigen Gewerben, wie zum Beispiel einem Gaststättenbetrieb, der Fall.

Wie geht es nach der Gewerbeanmeldung weiter?

Weiterführende Informationen gibt es bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Stuttgart. Das Starter Center der IHK dient als zentrale Anlaufstelle für Gründer aus der Region Stuttgart. Die zumeist kostenfreien Informations- und Beratungsangebote stehen Existenzgründern zur Verfügung.

Wichtige Schritte zu Beginn sind jedoch: Eine Steuernummer – diese kommt automatisch nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt –, der Abschluss einer Unfallversicherung – hierbei kann die regionale Berufsgenossenschaft Auskunft geben – und falls im Betrieb Angestellte beschäftigt sind, eine Betriebsnummer, die über die Agentur für Arbeit erhältlich ist.