Ein für das Schwurgericht sehr untypisches Urteil fiel am Donnerstag. Foto: Weingand

Eine unheilvolle Liaison hat die Stuttgarter Strafgerichtskammer beschäftigt. Eine 28-Jährige hatte ihren Lebensgefährten beschuldigt, er habe sie mit dem Messer angegriffen. Doch das war eine Lüge.

Ludwigsburg - „Ihr einziges Vergehen ist“, kommentierte Richter Norbert Winkelmann mit Blick auf das bisher leere Vorstrafenregister des Angeklagten, „dass Sie sich mit dieser Frau eingelassen haben.“ Damit war die Verlobte des Ludwigsburgers gemeint. Mit der Behauptung, ihr Partner habe sie mit einem Messer angegriffen und gedroht, sie „abzustechen“, brachte sie den 47-jährigen vor das Schwurgericht des Stuttgarter Landgerichts, das über Mord und Totschlag verhandelt.

Doch von dem versuchten Totschlag, den die Staatsanwaltschaft dem arbeitslosen Kommunikationselektroniker vorwarf, blieb nach der Hauptverhandlung lediglich eine Sachbeschädigung wegen eines zertrümmerten Smartphones übrig. Weil er das Handy der Frau nach einem Streit im Zorn kaputtgehauen hatte, verurteilte ihn das Gericht zu 30 Tagessätzen à zehn Euro. „Außer Spesen nichts gewesen“, meinte der Staatsanwalt sarkastisch. Die 28-Jährige muss jetzt allerdings damit rechnen, dass sie selbst bald vor Gericht steht – nicht als Zeugin, sondern als Angeklagte in einem Ermittlungsverfahren, in dem sie „ihre Quittung wegen der Falschaussage noch bekommen wird“, so der Staatsanwalt. Die Mutter eines kleinen Jungen aus einer früheren Beziehung war beim Prozessauftakt hochfahrend und herausfordernd aufgetreten: Den Messerangriff habe sie erfunden, weil sie sich nach einem Streit „unter Stress und Druck“ gefühlt habe, sagte sie damals.

Eifersuchtsszenen und Gabelstiche

Die Verletzungen an Kopf und Arm, die sie von der Auseinandersetzung in der Nacht zum 15. Dezember 2018 davontrug, könnten laut medizinischem Gutachten zwar von einem Messer stammen, entstanden nach Überzeugung des Gerichts aber, als die Frau und ihr Verlobter nach einem Handgemenge zu Boden fielen. In der Wohnung, in der es laut Richter aussah „wie bei Hempels unterm Sofa“, lagen und standen wegen eines Umzugs jedenfalls genügend Dinge, an denen man sich auf solche Art verletzen konnte.

Die blutende Frau klingelte ein paar hundert Meter weiter die Stiefmutter ihres Ex-Freundes aus dem Bett, wenig später wurde der 48-Jährige vor seiner Wohnung in Grünbühl von einem SEK-Kommando überwältigt. „Dass Sie dann eine Nacht in der Gewahrsamseinrichtung der Polizei verbringen mussten, war dann auch nicht das Angenehmste“, meinte der Richter. Während der Ex-Freund der Frau – der Vater ihres Kindes – sie als „lieb, ehrlich und herzerfüllt“ beschrieb, wenngleich sie sich „schnell aufrege“, erklärte ein befreundetes Ehepaar der beiden: „Wir bereuen es, dass wir die zwei zusammengebracht haben. Sie ist der Untergang für ihn. Es gab von Anfang an nur Stress.“ Die Verlobte sei eifersüchtig und impulsiv. Das habe bei ihm sichtbare Spuren hinterlassen, etwa in Form von Gabelstichen. Den Angeklagten schilderten sie als hilfsbereit, treuherzig und gutmütig, „der hat nie gegen eine Frau die Hand erhoben“.

„Überlegen Sie sich, ob diese Frau Ihnen gut tut“, gab Norbert Winkelmann dem 47-Jährigen bei der Urteilsverkündung mit. Die Prozesskosten muss dennoch der Angeklagte tragen – abgesehen von den Kosten für den psychiatrischen Gutachter. Die zahlt die Allgemeinheit.